Eure gebuchte Reise soll ein Error Fare gewesen sein? Der Anbieter will mehr Geld oder hat die Reise einfach wieder storniert? In unserem Reisemagazin erfahrt ihr, wie eure Rechte bei Preisfehlern aussehen.
Preisfehler bei der Urlaubsbuchung – Wie ist die Rechtslage?
Unser Leser Johannes hat bei uns eine Malediven-Reise gefunden. Wie ihr wisst, wir sind nur der Vermittler und helfen euch, die besten und preiswertesten Angebote zu finden. Die Reise selbst wird dann über den jeweiligen Reiseveranstalter gebucht. Johannes hat eine Malediven-Reise zum Schnäppchenpreis von 2.188€ für zwei Personen gebucht.
Dies wurde vom Reiseveranstalter zunächst auch schriftlich bestätigt. Später berief sich der Reiseveranstalter allerdings auf einen angeblichen Preisfehler. Wegen höherer Flugkosten könne die Reise zu dem ursprünglichen Preis nicht durchgeführt werden. Unser Leser erhielt daraufhin eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€. Vorsorglich hat der Reiseveranstalter den Vertrag wegen Irrtums angefochten. Johannes wollte jetzt natürlich wissen, welche Rechte er hat und ob er den Differenzbetrag von 634€ zahlen muss.
Anwältin klärt auf – Grund für Preisfehler ist entscheidend
Grund genug für uns, Reiserechtsexpertin und Rechtsanwältin Celina Werbinsky zu befragen. Sie hat uns dazu Folgendes erklärt:
„Der Reisevertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein verbindliches Angebot gibt der Reiseveranstalter durch Veröffentlichung auf der Internetseite allerdings noch nicht ab. Das Angebot liegt vielmehr erst in der Bestellung des Kunden, die Reise zu dem auf der Internetseite des Reiseveranstalters angegebenen Reisepreis abschließen zu wollen. Mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nimmt dieser das Angebot des Kunden an und der Reisevertrag wird zu den entsprechenden Konditionen geschlossen. Das heißt, im vorliegenden Fall hat Johannes mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag zu dem im Internet angegebenen Reisepreis in Höhe von 2.188€ geschlossen. Denn der Reiseveranstalter hat dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen. Achtung: Der Reiseveranstalter hat dem Kunden hier eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€ zugesandt. Darin liegt wiederum ein neues Angebot des Reiseveranstalters, einen Reisevertrag über 2.822€ abschließen zu wollen. Johannes hat dieses Angebot jedoch nicht angenommen. Das bloße Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung.“
Kalkulationsirrtum kein triftiger Grund für Preiserhöhung
„Also: Es bleibt bei dem (ursprünglichen) Reisevertrag zu einem Reisepreis von 2.188,00 EUR. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich an den geschlossenen Reisevertrag gebunden. Es stellt sich die Frage, ob er berechtigt gewesen ist, den Reisevertrag nachträglich wegen Irrtums anzufechten. Die Anfechtung eines Reisevertrages kann nur im Einzelfall und bei Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums erfolgen.
Ein solcher Irrtum kann in Form des Erklärungsirrtums vorliegen, wenn bspw. aufgrund eines Systemfehlers in der Software die Reise zu einem falschen, da zu niedrigen, Preis angeboten wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fehler auf einem Irrtum beruht, welcher einem Verschreiben oder Versprechen gleich kommt. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Erklärende (Reiseveranstalter) zwar seine Angaben in den Computer fehlerfrei eingibt, die von ihm genutzte Software diese Daten aber auf dem Weg zum Empfänger fehlerhaft verändert. Im gegebenen Fall wurden die Preise allerdings richtig in den Computer eingegeben und auch weiter verarbeitet. Der Reiseveranstalter möchte den Vertrag anfechten, weil er die Reise aufgrund höherer Flugkosten nicht zu dem bestätigten, niedrigeren Reisepreis anbieten kann. Man spricht hier von einem sog. Kalkulationsirrtum. Ein Kalkulationsirrtum berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung des Vertrages; die Kalkulation liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.
- Speichert auf jeden Fall jegliche Korrespondenz mit dem Reiseanbieter
- Nehmt auf keinen Fall das neue Angebot an
- Lest euch genau durch, was der Veranstalter als Grund für die Preiserhöhung angibt
- Wägt ab, ob es sich um einen Irrtum handelt
- Fragt im Zweifel noch einmal bei eurem Anwalt nach und kündigt dies auch beim Anbieter an
- Seid hartnäckig, das zahlt sich in vielen Fällen aus
Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem realistischen und dem veröffentlichten Reisepreis eine nicht zu übersehene Diskrepanz liegt und vergleichbare Angebote deutlich teurer sind. Die Rechtssprechung hat eine Differenz von 2.000,00 EUR für nicht zumutbar erachtet.
Fazit: Unser Leser hat einen Reisevertrag zu dem ersten Reisepreis in Höhe von 2.188,00 EUR geschlossen. Dieser Vertrag ist für den Reiseveranstalter bindend, ein Recht zur Anfechtung bestand nicht. Der Differenzbetrag in Höhe von 634,00 EUR muss nicht geleistet werden, da kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Der Kunde kann vielmehr auf die Durchführung des Vertrages zu den ersten Konditionen bestehen.“
Leser Johannes hat Glück – Preisfehler gilt
Unser Leser Johannes hat also Glück gehabt. Er kann zum gebuchten Preis ins Paradies fliegen. Wie ihr gesehen habt, ist es aber nicht ganz leicht zu durchschauen, ob man als Kunde tatsächlich ein Recht auf den ursprünglich gebuchten Preis hat, oder nicht. Achtet in erster Linie auf die jeweilige Begründung des Anbieters dafür, warum der Preis letztendlich erhöht wurde.
Plattform Booking.com
Neuester Trick.: Hotelpreis 119 Euro, ich reserviere mit 119 Euro, gebe die Daten ein und lande nach der Eingabe aller Daten und Bestätigung bei 149 Euro. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Hinweis, dass es nicht die 119 Euro waren. Ich wurde nach meiner Bestätigung sozusagen überrascht. Schriftliche Beschwerde-keine Antwort, telefonisch keine deutscher Mitarbeiter erreichbar, nur englische Mitarbeiter. Auch dieser legte dann einfach auf. Nach Rücksprache mit dem Hotel, sagten Sie mir, das es gängige Praxis ist, die Preise während der Buchung zu erhöhen, wenn sich gerade mehrere Personen für das gleiche Angebot interessieren. Also kein Verlass mehr darauf, was am Ende für Preise herauskommen. Ich komme mir abgezocket und betrogen vor, wie bei einem Basar.
Hallo Daniel,
genau das gleiche schreiben vom gleichen Reiseveranstalter haben wir auch bekommen. Wir werden das neue Angebor auf gar keinen Fall annehmen und es gleich an einen Anwalt weiterleiten. Wann habt ihr denn diesen Urlaub gebucht.
Hallo,
wir haben die ganze angelegenheit unserem Anwalt übergeben. Von Neckermann Reisen ( Thomas Cook) kommen nur seltsame Briefe zurück, wo wir denken die wollen uns am langen Arm verhungern lassen. Überraschenderweise bietet Thomas Cook aber die Reise weiterhin in der Preisliga an wie wir sie gebucht haben. Wir haben nun mit einer Klage gedroht , und weiter werden wir auch noch die Fachpresse über dieses zweifelhafte Geschäftsgebaren informieren.
Wer geben nicht klein bei…..wenn das alle so machen würden, da bräuchte keiner mehr eine Reise buchen.
Hallo liebe Urlaubsfreunde,
wir haben folgende Post vom Reiseveranstalter Neckermann Reisen bzw. Thomas Cook, für unsere Pauschalreise im Nov 2016 nach Bali, erhalten und bitten um Eure Erfahrung und Euren Rat:
Im Schreiben von 03.08.2016 fechtet der Reiseveranstalter den Reisepreis an, begründet wird dies durch einen Eingabefehlers eines Mitarbeiters und beruft sich auf den § 119 BGB. Nun sollen wir anstatt ca. 2.200 € stolze ca. 3.000 für den gebuchten und vom Veranstalter am 15.07.2016 bestätigten Urlaub bezahlen. Eine Anzahlung hatten wir bereits auch schon getätigt. Nun bleibt uns Zeit zum überlegen bis zum 16.08.2016 das neue Angebot anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren.
Welche Chancen haben wir, den regulären und gebuchten Preis zu zahlen?
Wie sollen wir vorgehen?
Vielen Dank Euch schon mal für Eure Meinungen und Unterstützung!
Vielen Grüße, Daniel
Hallo Daniel, Katharina und Anika,
wir haben ebenfalls eine Bali-Reise für Dezember 2016 gebucht. Thomas Cook hat die Erklärung aus der Reisebestätigung ebenfalls mit Schreiben vom 02.08.2016 (4 Monate nach unsrer Buchung!) angefochten wegen eines angeblichen Eingabefehlers eines Mitarbeiters. Wir werden einen Anwalt beauftragen. Vielleicht lohnt es sich, wenn wir uns hierzu austauschen? Viele Grüße
Hallo Daniel, hallo Anika,
ich habe gestern in die TravelGuide App von Thomas Cook geschaut und bin fast vom Stuhl gekippt. Ich habe ebenfalls im Juli eine Bali Reise für November 2016 über Neckermann gebucht und der Reisepreis änderte sich (ebenfalls um 400€ p.P. wie bei Anika) OHNE(!!!!!) schriftliche Information. Nachdem ich heut nachgefragt habe, wurde sich ebenfalls auf BGB §119 Irrtum gestützt. Trotz, dass sowohl das verbindliche Angebot als auch die Reisebestätigung den gleichen Betrag bestitzt, wurde ich über die Preiserhöhung nicht mal informiert. Hätte ich nicht in die App geschaut (freue mich nun mal riesig auf die Reise), hätte ich erst im Oktober bei der Abbuchung des Restbetrages einen riesen Schock erhalten. Ich muss mich wohl ebenfalls an einen Anwalt wenden… befürchte aber, dass man keine Chance gegen einen Veranstaltungs-„Riesen“ wie Neckermann. Eine riesen Frechheit!!! Seid ihr mittlerweile weiter gekommen??
Hallo Daniel! Genau dasselbe Problem haben wir auch. Wir sollen auf einmal auch 400€ mehr bezahlen, wegen einem Tippfehler eines Mitarbeiters. Betrifft auch eine Reise nach Bali im November von Neckermann….scheint deren Masche zu sein. Was ich nicht verstehe ist, dass aktuelle die Reisen nach Bali im Preis nicht angehoben sind. Im Internet stehen immer noch die gleichen Preise. Wenn es sich um einen internen Eingabefehler handelt, wie kann es sein, dass im Internet noch die alten Preise aufgelistet werden? Habt ihr einen Anwalt eingeschaltet?
HALLO bertel66!wir hatten das gleiche Hotel gebucht. Wir haben diesen Fall an unseren Anwalt weitergegeben. Kann ich sie fragen wann sie gebucht haben und in welchem Zeitraum? Wir wollten jetzt im august fliegen. 06.8~20.8.16. Es würde uns natürlich weiterhelfen wenn weitere Betroffene auftauchen. Sind sie evtl auf instagram? Habe über thomas cook gebucht.
Gestern direkt bei MSC Kreuzfahrten ein 8-tägige Adria Kreuzfahrt gebucht für 99 € in einen Balkonkabine… Alles bezahlt und bestätigt mehrmals per Email, Board Checkin gemacht und nun heute bekam ich diesen Mail. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist es bei uns zu einer falschen Preisdarstellung gekommen. Wir bedauern, dass irrtümlich der Preis einer Fantastica-Balkonkabine fehlerhaft für 99€ p. P. ausgewiesen wurde. Wir können die getätigte Buchung nicht aufrecht erhalten und fechten daher den Vertragsabschluss mit Ihnen wegen eindeutigen Irrtums an. Wir werden daher die Buchung im System stornieren. Gerne bieten wir Ihnen jedoch an, auf dieser Abfahrt eine Innenkabine ab 749 oder eine Balkonkabine ab 949€ zu buchen.
Als Kompensation für die entstandenen Unannehmlichkeiten wollen wir Ihnen pro Vollzahler 100€ Bordguthaben für eine künftige Kreuzfahrt (nicht gültig auf Smart Deal und 48h Special) anbieten.
Die bereits geleisteten Zahlungen werden rückerstattet.
Mit freundlichen Grüßen / with kind regards
@sandi: das ist rechtens, ist ja ähnlich wie in meinem Beispiel im Text. Es hat sich ja offensichtlich um einen Preisfehler gehandelt, da der Preis mehr als unrealistisch war. Hätte aber auch klappen können, schade.
Hallo, habe auch ein ähnliches Problem,
Online -Anbieter hat eine Kreuzfahrt zum Schnäppchenpreis angeboten, telefonisch mehrmals bestätigt, dass Reise ein absolutes Angebot des Vermittlers sei.
Kabine wurde laut Vermittler reserviert; verbindliche Reiseanmeldung zugesandt und von mir zurückgeschickt. Jetzt kommt Anruf, Reederei habe jetzt doch den Preis nicht bestätigt. Ich frage mich, wieso bietet man die Kabinen als eigenes Sonderschnäppchen an, wenn man gar nicht weiß ob die Reederei das so akzeptiert.
Habe ich eine Chance?
Danke!
Eben storno domrep paradisus punta cana erhalten es wird sich auf irrtum berufen buchungsbestätigung erhalten anzahlung wurde abgebucht,heute kam das schreiben wegen irrtum wird keine reiseleistung erbracht bestätigung war für 14 tage 797 euro preis soll jetzt 5200 euro sein.
Schön das die veranstalter immer sagen können wegen irrtum storno.
Hallo! Ich brauche dringend eure Hilfe! Habe eine Reise in die Dom.Rep gebucht.Preis mit Versicherung 2.320 €.Heut in der post ein Brief, der Veranstalter will den Vertrag nichtig machen. Da ein Fehler unterlaufen ist. Die Reise kostet nur über 6.000 euro für 2 personen.was soll ich tun….bin so sauer, dass ich nicht mal mehr richtig schreiben kann. Habe auf jeden Fall eine buchungsbestätigung über 2.320 euro.
Hallo hatte auch das angebliche angebot gebucht verbindliche bestätigung kam, geld wurde abgebucht 1 tag später kam der storno wegen irrtums.
Hallo Urlaubsguru,
ich hab einen ähnlichen, aber etwas anderes gelegenen Fall. Ich habe von einem Online-Reiseanbieter einen Gutschein erhalten und daraufhin eine Reise gebucht. Schon bei der Buchung kam der Hinweis, dass der Gutschein nicht angenommen wird, da der Mindestreisepreis nicht erreicht wurde. Auf dem Gutschein steht aber nichts von einem Mindestreisepreis drauf. Nun habe ich den Anbieter angeschrieben, wochenlang kam keine Reaktion auf meine Schreiben (die Reise ist aber schon gebucht und es fand bereits eine Teilzahlung statt), gestern kam jetzt die Antwort, dass der Gutschein keine Gültigkeit hätte, da es sich um einen Druckfehler handelt, der Mindestreisepreis wäre nicht mit gedruckt worden. Ich sehe darin eine arge Täuschung des Kunden, zumal es sich um einen Anbieter handelt, der ständig Ärger mit Gutscheinen macht und die Gelder an Kunden einfach nicht auszahlt, selbst wenn alle Kriterien des Gutscheines erfüllt wurden. Wie seht ihr in meinem Fall die Rechtslage? Viele Grüße Sylvie
@Sylvie: hallo Sylvie, ich bin kein Anwalt und kann dir da keine allgemeingültige Antwort geben. Generell sollte der Anbieter den Mindestbestellwert auf jeden Fall angeben, ob das bewusst oder aus Versehen „vergessen“ wurde, weiß ich natürlich nicht. Jedoch wurde dir, wenn ich es richtig verstehe, schon bei der Buchung angezeigt, dass der Gutschein nicht gültig ist. Also hättest du die Buchung auch abbrechen können (wenn der Gutschein der einzige Grund für die Buchung war). Da du aber gewusst hast, dass der Gutschein nicht akzeptiert wurde und trotzdem gebucht hast, hast du keinen Anspruch auf die Rückstattung des Gutscheins, wäre zumindest meine Einschätzung.
@Timur und Urlaubsguru:
Hi, wir haben EXAKT das selbe Problem
Mit der ethiopian Airlines nach Kapstadt. Habe heute mit der Airline telefoniert und die sind nicht flexibel und haben uns versucht einen ecoflug anzubieten. Ich werde das auf jeden Fall zum Anwalt geben. Wir haben über Flüge.de gebucht und die sagten sie wären nur der Vermittler. (stimmt auch)! Der Vertrag ist zwischen euch und der Airline zu Stande gekommen , wie bei uns. Also ist die Airline euer Vertragspartner mit dem ihr einen Beförderungsvertrag abgeschlossen habt. Ich selbst bin Statuskunde bei der Lufthansa und werde das Ding auch vor die Star Alliance bringen wenn es sein muss. Jetzt mein Vorschlag : Wollen wir uns in Verbindung setzten zum Austausch und einem geimeinsamen vorgehen? Vielleicht kann der Urlaubsguru unsere Email Adressen austauschen ?
Viele Grüße
Moritz
Ps: für mich steht fest, dass ich mich nicht 27 Stunden in die Eco quetsche und dafür noch Flüge nach Brüssel aus Frankfurt gebucht habe.
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben am 06.01.16 Hin und Rückflug in der Businesclass bei Ethiopian Airlines von Brüssel nach Kapstadt gebucht. Gegen Mittag haben wir über Flighttix.de die Tickets für knapp 600€/Person gebucht, am späten Abend das E-Ticket bekommen und auch schon das Geld abgebucht bekommen. Ein Kollege meiner Freundin hat das gleiche Angebot direkt über die Airline gebucht und ein Tag später die Information erhalten, dass es sich um einen Systemfehler handelte und er ja offensichtlich zu Economypreisen gebucht habe, ob er denn jetzt das Economyangebot wahrnehmen möchte, oder lieber eine Rückerstattung haben möchte. Er hat storniert.
Wir haben erstmal nichts gehört.
Fast ein Monat lang keine weitere Korrespondenz als unser E-Ticket.
Bis heute, am 01.02.16 eine „wichtige Mitteilung“ zu unserer Flugreservierung als Mail reinkam.
Flighttix.de teilt uns in dieser Nachricht mit, dass sie von der Fluggesellschaft die Rückmeldung erhalten haben, dass die Airline die falschen Flugpreise im ihrem System geladen hatte und unsere getätigte BusinessClassBuchung, lediglich eine Economybuchung sei. Dafür entschuldigt sich die Airline und gibt uns nun 2 Optionen auf:
1. Economy fliegen und eine Beschwerde an eine angegebene Maladeres senden
2. Storno und alles rückerstattet bekommen.
Die Entscheidung soll binnen 2 Tagen getroffen werden.
Die Deadline ist eine Frechheit, weil man in der Zeit eigentlich nichts erreichen kann und das nachdem man 4 Wochen nichts gehört hat. Der Flug soll am 18.02 losgehen.
Was kann ich versuchen?
Vielen Dank euch!!!
MfG
@Timur: in diesem Fall ist es tatsächlich eine Frechheit, der Anbieter hat sich eindeutig zu viel Zeit gelassen! Bleib hartnäckig und besteh auf deinem Recht, drohe auch mit einem Anwalt. Da du ja die Tickets schon bekommen hast, ist es der Fehler des Anbieters Flighttix, stornieren können sie nur solange du keine Reisebestätigung bekommen hast, diese hast du aber schon. Dementsprechend ist der Kaufvertrag gültig und euch stehen die Businessplätze für den Preis zu.
Die 600€ sind ja auch kein offensichtlicher Preisfehler, der von vorne rein schon klar war. Ich bin kein Jurist aber für mich sieht alles danach aus, dass ihr im Recht seid, deswegen lohnt es sich dafür zu kämpfen. LG
Am 15. Nov. d. J. hatte ich via Onhotels ein Doppelzimmer für 2 Personen im Ramada Apollo Amsterdam Centre für die Nacht vom 1, Jan. 2016 auf den 2. Jan 2016 zum Preis von EUR 18,25 gebucht. Ebenfalls am 15. Nov. wurde mir der entsprechende Hotelvoucher per Email zugesandt.
Am 18. Dez. d. J. erhielt ich von Onhotels folgendes Schreiben: „We are writing to you to address regarding a very unfortunate system error from the hotel side which has resulted in the Ramada Apollo Centre hotel being available for sale at rate of EUR 20,00 for Junary 1st, 2016. The correct rate should be EUR 220,00 but incorrect rate of EUR 20,00 appeared on our website over the weekend 13 – 15 Nov.
It was genuine mistake from Ramada hotel side. The person who is in charge of updating the price put EUR 20,00 instead of EUR 220,00 for January 1st. The rate of EUR 20,00 for a room in a 4 star hotel in Amsterdam is obviously unrealistic,, however it is also unfair that asking you EUR 220,00 is out of range at this moment.
Therefore the Ramada suggested a rate of EUR 132,20. It will include VAT and exclusive 5 % city tax and including breakfast for 2 persons. Furthermore they will offer VIP treatment for you.
We pass sincere apologies from Ramada for this unfortunate error. If you do not wish to pay extra and cancel your booking we are more than happy to cancel with full refund.“
Den Preis von EUR 18,25 (exkl. Frühstück) für das relativ weit draussen liegende 17-stöckige und unansehnliche Hotelhochhaus empfinde ich keinesfalls als unrealistisch. Ich habe in der Vergangenheit (wesentlich attraktivere) 4-Sterne-Hotels in westeuropäischen Hauptstädten für ca. EUR 40,00 (2 Personen inkl. reichhaltigem Frühstücksbuffet) gebucht und aufgesucht.
Natürlich sind mir mittlerweile (nicht unerhebliche) Kosten für die Buchungen der An- und Abreise und eines Kulturprogramms entstanden. die ich nicht kostenfrei stornieren kann.
Was kann ich machen ? Wie sieht die Sache rechtlich aus ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ich habe gestern eine Reise nach Teneriffa für 242 Euro gebucht. Habe allerdings die Option mit der „24 h Reservierung“ angeklickt, weil ich meinen Arbeitgeber nach Urlaub fragen musste. Heute 7 Min. nach Ablauf der Frist schicken Sie mir eine Stornierung zu! MEiner Meinung nach ist der Vertrag zu stande gekommen. Lohnt da der Weg zum Anwalt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gabi
@GAbi: solange du keine verbindliche Reisebestätigung vom Anbieter bekommen hast, ist der Vertrag nicht endgültig abgeschlossen.
Hallo,
Ich habe eine Reise bei ab-in-den-Urlaub gebucht.
Habe auch direkt vom Veranstalter die Bestätigung mit einer sofortigen Anzahlung bekommen.
Am gleichen Tag habe ich den Betrag überweisen und 2.Tage eine Zahlungsbestätigung erhalten.
Heute bekomme ich einen Brief das einer falscher Reisepreis zu Grunde gelegt wurde.
Und laut§119BGB ein Anfechtungsrecht bestehe.
Kann ich was dagegen machen?
@Bianca: s. Text „Mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nimmt dieser das Angebot des Kunden an und der Reisevertrag wird zu den entsprechenden Konditionen geschlossen. […] Denn der Reiseveranstalter hat dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen.“ Wichtig ist also, ob du eine Buchungsbestätigung bekommen hast, dann hast du auch einen Anspruch auf den von dir gezahlten Preis.
Hallo, mir ist das gleiche passiert und ich bin mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Ich habe eine Reise über LTUR mit Flug und Suite gebucht. Ich habe per Lastschriftverfahren bezahlt, eine Buchungsbestätigung erhalten und alle Reiseunterlagen. Urlaub wurde nun auch bereits von unseren Arbeitgebern ( 2 Reisende) genehmigt. Nun bekomm ich eine Email, dass die Buchung storniert wurde, aufgrund eines Softwarefehlers. Der Preis liegt jetzt bei 650 Euro mehr PRO PERSON!! Das kann doch nicht sein. Ich habe einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen und möchte auf die Reise bestehen. Soll ich nun antworten? Oder dort anrufen und klar machen, dass ich auf die Buchung bestehe? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, als kein Anwalt….
Lg
Hallo,
Ein sehr guter Artikel, vielen Dank dafür. Ich bin zwar kein Jurist aber gelernter Kaufmann. Meines Erachtens ist die Aussage: „Das bloße Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung.” nicht richtig. So kann ich im Supermarkt ohne ein Wort zu sagen, Waren einkaufen. Durch das legen der Ware auf das Transportband und das abkassieren kommt ein Kaufvertrag durch sog. konkludentes (schlüssiges) Handeln zu Stande – auch wenn keiner der Beteiligten spricht.
Toller Artikel – das schwierige Thema ist gut nachvollziehbar erklärt.
ABER: Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Was nützt es mir, wenn ich im Recht bin, der Reiseveranstalter jedoch die Reise storniert, weil ich sein korrigiertes Angebot nicht annehmen möchte. Bis ich vor Gericht mein Recht bekommen habe, ist die eigentlich geplante Reise wahrscheinlich schon längst vorbei. Dann kann man vermutlich nur noch auf Schadenersatz/Entgangene Urlaubsfreuden oder so etwas in der Art klagen. Wer macht das? Die wenigsten. Darauf spekulieren die Reiseveranstalter und kommen damit auch häufig durch. So ist es auch mit anderen Geschäftsbereichen.
Hey Phil,
danke für deine Antwort. Hmm da muss ich dann meine Freundin noch mal fragen, da sie die Mail bekommen hat…
LG Julia
Hey Julia,
wie es klingt, hast du lediglich eine Bestätigung des Buchungsauftrags von deinem Reisevermittler erhalten – aber noch keine Reisebestätigung des Reiseveranstalters.
Erst wenn der Veranstalter dir die Reise zu dem Preis bestätigt, ist ein Reisevertrag zu Stande gekommen.
VG Phil
Hallo, meiner besten Freundin und mir ist ähnliches eben passiert. Wir haben über weg.de ein Knallerangebot für 7 Tage 5 * Hotel mit AI für 135 € p.P. gebucht und eine Buchungsbestätigung per Mail erhalten.
Einige Minuten später erhielten wir eine zweite Mail in der stand, dass es sich um ein Systemfehler handelte und sie uns die Reise zum angegebenen Preis nicht geben können.
Müssen wir das so hinnehmen oder können wir auf die Reise zum gebuchten Preis bestehen?
Wenn wir bei der Buchung einen Fehler machen, können wir ja auch nicht einfach sagen, dass es ein Versehen war. Wir müssten auf jeden Fall mit Umbuchungskosten rechnen.
Für eine Antwort wären wir dankbar.
LG Julia
Hallo Sonja,
handelt es sich bei Dir auch um TUI und um das Angebot für das Alaiye Resort & Spa Hotel, von wo aus würdet Ihr Fliegen und in welchen Zeitraum, ich von Nürnberg aus vom 12.06.2017 für 14 Nächte.
LG Herbert
Hallo Roland, sieht ganz so aus!!!! Wir haben das gleiche mit Neckermann erlebt. Ganz andere Reise, aber genau das gleiche verhalten. Läuft jetzt alles über unseren Anwalt. Wenn die solche Mitarbeiter haben die „ständig“ Eingabefehler machen….na da sollte man sich als Reiseanbieter überlegen diese evt. neu zu Schulen oder auch auszutauschen, und nicht die Kunden die Unfähigkeit der Mitarbeiter ausbaden zu lassen!!!!!!!