Eure gebuchte Reise soll ein Error Fare gewesen sein? Der Anbieter will mehr Geld oder hat die Reise einfach wieder storniert? In unserem Reisemagazin erfahrt ihr, wie eure Rechte bei Preisfehlern aussehen.
Preisfehler bei der Urlaubsbuchung – Wie ist die Rechtslage?
Unser Leser Johannes hat bei uns eine Malediven-Reise gefunden. Wie ihr wisst, wir sind nur der Vermittler und helfen euch, die besten und preiswertesten Angebote zu finden. Die Reise selbst wird dann über den jeweiligen Reiseveranstalter gebucht. Johannes hat eine Malediven-Reise zum Schnäppchenpreis von 2.188€ für zwei Personen gebucht.
Dies wurde vom Reiseveranstalter zunächst auch schriftlich bestätigt. Später berief sich der Reiseveranstalter allerdings auf einen angeblichen Preisfehler. Wegen höherer Flugkosten könne die Reise zu dem ursprünglichen Preis nicht durchgeführt werden. Unser Leser erhielt daraufhin eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€. Vorsorglich hat der Reiseveranstalter den Vertrag wegen Irrtums angefochten. Johannes wollte jetzt natürlich wissen, welche Rechte er hat und ob er den Differenzbetrag von 634€ zahlen muss.
Anwältin klärt auf – Grund für Preisfehler ist entscheidend
Grund genug für uns, Reiserechtsexpertin und Rechtsanwältin Celina Werbinsky zu befragen. Sie hat uns dazu Folgendes erklärt:
„Der Reisevertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein verbindliches Angebot gibt der Reiseveranstalter durch Veröffentlichung auf der Internetseite allerdings noch nicht ab. Das Angebot liegt vielmehr erst in der Bestellung des Kunden, die Reise zu dem auf der Internetseite des Reiseveranstalters angegebenen Reisepreis abschließen zu wollen. Mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nimmt dieser das Angebot des Kunden an und der Reisevertrag wird zu den entsprechenden Konditionen geschlossen. Das heißt, im vorliegenden Fall hat Johannes mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag zu dem im Internet angegebenen Reisepreis in Höhe von 2.188€ geschlossen. Denn der Reiseveranstalter hat dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen. Achtung: Der Reiseveranstalter hat dem Kunden hier eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€ zugesandt. Darin liegt wiederum ein neues Angebot des Reiseveranstalters, einen Reisevertrag über 2.822€ abschließen zu wollen. Johannes hat dieses Angebot jedoch nicht angenommen. Das bloße Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung.“
Kalkulationsirrtum kein triftiger Grund für Preiserhöhung
„Also: Es bleibt bei dem (ursprünglichen) Reisevertrag zu einem Reisepreis von 2.188,00 EUR. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich an den geschlossenen Reisevertrag gebunden. Es stellt sich die Frage, ob er berechtigt gewesen ist, den Reisevertrag nachträglich wegen Irrtums anzufechten. Die Anfechtung eines Reisevertrages kann nur im Einzelfall und bei Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums erfolgen.
Ein solcher Irrtum kann in Form des Erklärungsirrtums vorliegen, wenn bspw. aufgrund eines Systemfehlers in der Software die Reise zu einem falschen, da zu niedrigen, Preis angeboten wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fehler auf einem Irrtum beruht, welcher einem Verschreiben oder Versprechen gleich kommt. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Erklärende (Reiseveranstalter) zwar seine Angaben in den Computer fehlerfrei eingibt, die von ihm genutzte Software diese Daten aber auf dem Weg zum Empfänger fehlerhaft verändert. Im gegebenen Fall wurden die Preise allerdings richtig in den Computer eingegeben und auch weiter verarbeitet. Der Reiseveranstalter möchte den Vertrag anfechten, weil er die Reise aufgrund höherer Flugkosten nicht zu dem bestätigten, niedrigeren Reisepreis anbieten kann. Man spricht hier von einem sog. Kalkulationsirrtum. Ein Kalkulationsirrtum berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung des Vertrages; die Kalkulation liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.
- Speichert auf jeden Fall jegliche Korrespondenz mit dem Reiseanbieter
- Nehmt auf keinen Fall das neue Angebot an
- Lest euch genau durch, was der Veranstalter als Grund für die Preiserhöhung angibt
- Wägt ab, ob es sich um einen Irrtum handelt
- Fragt im Zweifel noch einmal bei eurem Anwalt nach und kündigt dies auch beim Anbieter an
- Seid hartnäckig, das zahlt sich in vielen Fällen aus
Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem realistischen und dem veröffentlichten Reisepreis eine nicht zu übersehene Diskrepanz liegt und vergleichbare Angebote deutlich teurer sind. Die Rechtssprechung hat eine Differenz von 2.000,00 EUR für nicht zumutbar erachtet.
Fazit: Unser Leser hat einen Reisevertrag zu dem ersten Reisepreis in Höhe von 2.188,00 EUR geschlossen. Dieser Vertrag ist für den Reiseveranstalter bindend, ein Recht zur Anfechtung bestand nicht. Der Differenzbetrag in Höhe von 634,00 EUR muss nicht geleistet werden, da kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Der Kunde kann vielmehr auf die Durchführung des Vertrages zu den ersten Konditionen bestehen.“
Leser Johannes hat Glück – Preisfehler gilt
Unser Leser Johannes hat also Glück gehabt. Er kann zum gebuchten Preis ins Paradies fliegen. Wie ihr gesehen habt, ist es aber nicht ganz leicht zu durchschauen, ob man als Kunde tatsächlich ein Recht auf den ursprünglich gebuchten Preis hat, oder nicht. Achtet in erster Linie auf die jeweilige Begründung des Anbieters dafür, warum der Preis letztendlich erhöht wurde.
Hallo!
Habe nach über 5 Monaten nach Buchung von booking.com eine Anfechtung der Buchungsbestätigung bekommen. Mir ist dies bei booking.com schon sehr häufig passiert, aber dieses Mal ist nach der Buchung wirklich zunächst sehr viel Zeit vergangen. Es ist denen auch nur aufgefallen, da ich dort wegen der Schlüsselübergabe (Ferienwohnung) angerufen hatte. Nun sind natürlich alle Unterkünfte teurer und booking.com möchte die Differenz nicht übernehmen, beruft sich auf einen Fehler laut deren AGBs. Für mich ist es aber kein Fehler mehr, denn der Vermieter hat von booking.com ja nach Buchung, die Bestätigung mit gebuchten Preis bekommen und sich nie gemeldet. Für mich liegt hier schon fahrlässiges Handeln zugrunde, da er die Bestätigung mit gebuchten Preis ja gesehen hat.
Gruß, Wolfgang
Wie sind Eure Erfahrungen mit dem AIR FRANCE First Class Ticket für 500 € – habe gerade einen Anruf bekommen, dass storniert werden muss. Gibt es eine Chance da dranzu bleiben?
Hallo, ich habe bei Booking.com 4 Übernachtungen für 96 Ruro gebucht. 2 Tage später nachdem ich die Reisrbestätigung erhalten habe, habe ich diese E-Mail bekommen.
Wir haben vergeblich versucht, Sie telefonisch zu erreichen, um mit Ihnen einen Fehler bei dem Preis Ihrer Buchung in der Unterkunft Hotel Mooserkreuz zu besprechen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für den entstandenen Fehler im Namen von Booking.com und der Unterkunft Hotel Mooserkreuz entschuldigen.
Der Preis, den die Unterkunft vorschlägt, um Ihnen entgegenzukommen, für Ihre Buchung lautet 172€ pro Nacht statt 24€ wie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben.
Wir würden uns freuen, wenn ein Kompromiss in dieser Angelegenheit gefunden werden kann.
Bitte überdenken Sie dieses Angebot und teilen uns innerhalb der nächsten 48 Stunden mit, ob Sie damit einverstanden sind. Andernfalls stornieren wir Ihre Buchung kostenfrei für Sie.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sind rund um die Uhr für Sie da, um eine Lösung zu finden.
Was soll ich machen? Wer kann mir was empfehlen? Wenn die Buchung storniert wird, finde ich nichts mehr günstiges in Österreich ((
Hallo Katja,
lies dir den Artikel ganz genau durch. Viele Fragen sollten dort schon beantwortet werden. :)
Liebe Grüße
der Urlaubsguru
ich habe ein Angebot für das Tropical Island wahrgenommen und für 2 Übernachtungen inklusive Eintritt an allen Tagen 138 für 2 Personen bezahlt. Es wurde auch ausdrücklich zu diesem Preis geworben. Im Nachhinein 3 Tage später will sich der Anbieter jedoch auf einen Systemfehler berufen und meint dieser Preis wäre nur für eine Übernachtung statt 2. Mir wurde jetzt auch ein Angebot unterbreitet in dem ich 105 Euro für die zweite Nacht draufzahlen könne. Was habt ihr für Tipps? danke im Vorraus
Fazit: Sobald Urlaubsguru schreibt „error fare“ kann ich nicht damit rechnen, dass ich die Reise für diesen Preis erhalte!
Das kann man so nicht sagen. Das oben aufgeführte Beispiel ist nur eines von vielen :)
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reise storniert wird höher als dass sie durch geht.
Klappt es aber ein einziges Mal, hat es sich direkt gelohnt, egal wie oft man vorher gescheitert ist! ;)
Liebe Grüße
der Urlaubsguru
Falls eine Stornierung vorliegt – kriegt man das Geld zurück, das man gezahlt hat?
Das Geld bekommt man dann natürlich zurück! :)
Liebe Grüße
der Urlaubsguru
Hallo! Auch unsere Reise nach Kreta, Hersonissos Palace, gebucht Anfang Oktober bei Neckermann wurde Mitte November storniert. Wir haben inzwischen Klage eingereicht und der Gerichtstermin ist für Anfang April angesetzt. Hat noch jemand Klage eingereicht und ggf. schon ein Urteil erhalten?
Hallo Thomas,
wir hatten im letzten Jahr das gleiche Problem mit Neckermann. Wir hatten im Dezember den Gerichtstermin. Die Anwälte von Neckermann sind Aalglatt…und weiter möchte ich mich besser nicht dazu äussern. Es ist eine Kanzlei aus Frankfurt die nichts anderes machen und so ist der auch aufgetreten. Allso sind wir nach langem hin und her zu einem Vergleich gekommen…na ja…nicht das was wir wollten, aber besser wie nichts. Das was Neckermann uns anbieten wollte war einfach lächerlich und so mußten wir einiges verhandeln. Der Hammer war dann das der Anwalt doch tatsächlich gefragt hat ob wir eine Rechtschutzversicherung haben um die Gerichtskosten dann darüber abzurechnen. Unglaublich!!! Wir haben abgelehnt und das Gericht hat die kosten dann zu 100% Neckermann noch auferlegt. Am Ende waren die kosten für die dann höher wie unser Urlaub gewesen wäre. Mein Tip….nicht unterkriegen und einschüchtern lassen. TOI TOI TOI
Hallo! Auch meine Reise nach Kreta, Hersonissos Palace am 10.10.16 gebucht bei Neckermann wurde Mitte November storniert. Ich hab auch Klage eingereicht und der Gerichtstermin ist für Mitte Mai angesetzt.
An alle Betroffenen: Habt Ihr inzwischen weitere Erkenntnisse erlangt?
Hallo,
wie ssieht es denn aus, wenn der Veranstalter wissentlich eien falschen Reisepreis angibt und sich dann bei Anfrage/Buchung immer wieder auf einen bekannten EDV-Fehler rausredet? Für mich ist das unlauterer Wettbewerb…
Angegeben wird der Reisepreis in Höhe von 799€ plus ee Zuschlag zur Einzelbelegung (extra ausgewiesen!) von 3%, Gesamtpreis 799€
Möcht man dann buchen erscheint ein Betrag von 1328€
Für mich ist das unlauterer Wettbewerb…
Hallo zusammen, wir hatten ja eine Bali Reise bei Neckermann gebucht und sind dann von diesem Sch … Verein so richtig verarscht worden. Sechs Wochen nach der Bestätigung und der Anzahlung kam der Brief Kündigung wegen falscher Eingabe eines Mitarbeiters. Nun haben wir einen Anwalt eingeschaltet und waren auch schon vor Gericht….. wir haben jetzt eine Abfindung bekommen und Neckermann muss die ganzen Gerichtskosten tragen. Also,es lohnt sich doch sich zu wehren. Eins ist sicher… Nie wieder Neckermann Reisen buchen!!!!!!
Wir haben heute Sitzplätze bei airberlin reserviert, die kurzzeitig für 2,99€ angeboten wurden. Überall wurde bis zum letzten Buchungsschritt 2,99€ angezeigt. Später folgte dann die Rechnung – mit 89€ pro Platz
Inwieweit haben wir denn jetzt einen Anspruch auf die Plätze für die gebuchten 2,99€? Da wir morgen schon fliegen , eilt es.. vielen Dank vorab für eure Hilfe!!
Hallo Nina,
ich würde dir gern den richtigen Tipp geben, jedoch bin ich kein Rechtsanwalt und kann dir leider keine Auskünfte diesbezüglich geben. Ich hoffe du verstehst das.
Liebe Grüße
Ich bin mit dem Artikel nicht ganz einverstanden:
Wenig Aussichten bestehen, wenn die Buchungsbestätigung automatisiert erfolgte.
Auch den Rat, sich an einen RA zu wenden, halte ich für u.U. sehr gefährlich. RAe verdienen immer – auch an unsinnigen Klagen – und das ist verführerisch. Es verführt dazu, stets zu Klagen, es verführt dazu, sich mit der Materie nicht intensiv auseinanderzusetzen. Ein Laie hat kaum die Möglichkeit, dies rechtzeitig zu merken.
Nun hat es auch mich erwischt…
Ich wage die Klage – ohne RA. Aber nur, weil die Buchungsbestätigung nicht automatisiert war und die Anfechtung erst nach 3 Monaten erfolgte…
Ich habe tagelang recherchiert, Urteile gelesen.
Leider wird das Urteil wohl erst nach der Reise erfolgen – vor allem wegen der sehr späten Anfechtung… Es geht mir also vor allem darum, dem Veranstalter die Gerichtskosten aufzuerlegen…
Frage mich, ob ich bei Obsiegen Schadensersatz wg. Vereitelung der Reise verlangen kann… Habe dazu nichts gefunden… Das verunsichert mich dann doch etwas… Aber da habe ich ja noch Zeit für die Recherche…
Mein Rat: Nicht klagen, wenn die Buchungsbestätigung automatisiert kam und die Anfechtung recht schnell erfolgt.
Nicht klagen, wenn der Reisepreis extrem billig war – klar ist, dass e. Fehler vorliegt.
Ich wüsste auch nicht, was dagegen spräche: Erst zu buchen und dann vom Reiseveranstalter (nicht Vermittler) e. schriftlich Bestätigung erbitten.
Hallo zusammen,
ich habe auch dieses Hotel bei der genannten Reiseagentur gebucht und 2 Tage später die Reisebestätigung bekommen. Laut deren AGBs kommt durch die Zusendung der Reisebestätigung der Vertrag zustande. Letzte Woche habe ich ebenfalls Post bekommen, wo sich auf dem §119 BGB berufen wird und ich meine Anzahlung wiederbekomme.
Da das oben genannte meine 2. Buchung war, ist das mit der 1. Buchung jetzt natürlich interessant. Eine Stunde nach meiner Buchung wurde diese per Email storniert, mit der Aussage: „vielen Dank für die Übersendung Ihres Buchungsauftrages.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Auftrag nicht wie gewünscht ausführen können.
Bei der Bearbeitung durch unser Service Center stellte sich heraus, dass die ausgewählte Zimmerkategorie im gewünschten Hotel zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist. „
Hallo Peter,
nein noch keine Erkenntnisse gewonnen. Aber schon komisch, das es immer das eine Hotel ist. Egal wann man gebucht hat. Da arbeiten wohl nur Legastheniker bei Neckerblödmann. lch klage auf jeden Fall und trete den Arschlöchern in den Arsch.
Hallo Peter,
nein noch keine Erkenntnisse gewonnen. Aber schon komisch, das es immer das eine Hotel ist. Egal wann man gebucht hat. Da arbeiten wohl nur Legisteniker bei Neckerblödmann. lch klage auf jeden Fall und trete den Arschlöchern in den Arsch.
Ich bin auch von der Kreta Problematik betroffen. Ich habe am 08.07.2017 das Hersonissos Palace ab München 5Tage für 332€ gebucht und eine Anfechtungserklärung von Neckermann erhalten.
Ich werde sehr wahrscheinlich einen Anwalt konsultieren.
An alle Betroffenen: Habt Ihr inzwischen weitere Erkenntnisse erlangt?
Peter, wenn du am 08.07. bereits gebucht hast, wann hast du die Anfechtung erhalten von T. Cook?
Habe das gleiche Probelm mit Kreta bei Neckermann.
unternimmst du was Mario?
Hallo Michael und Tina. Neckarmann Reisen/Thomas Cook ist echt der letzte Scheißladen. Haben auch eine Absage nach fast 5 Wochen nach Kreta bekommen.
Hatten am 11.10.2016 eine Reisebestaetigung nach Chersonissos ins Hersonissos Palace bekommen für den 27.09.2017 bis 06.10.2017 für auch 344 € jeweils. Jetzt vorgestern kam am 15.11.2016 die Absage wegen falschen Reisepreises bekommen. Auch da war der Flug angeblich vergessen worden. Soll jetzt ca. 280 € mehr kosten je nase. Lachhaft. Auch wir nehmen uns einen Anwalt. Wir bestehen auf unseren Vertrag da der Fehler nicht offensichtlich war. Falls ein Mitarbeiter durch Blödheit einige hundert Reisen so ausgibt dann sollte er sich einen anderen Job suchen. Man konnte egal ob 1 Woche, 8 Tage, 9 Tage, 10 Tage, 11 Tage usw. zu diesem Kurs buchen. Und das haben auch wohl genug Leute gemacht. Last uns da eine Sammelklage einreichen und Neckarmann in den Arsch treten!!!!!!!!!! Gruß Eva
Eva, sind auch betroffen, melde dich nochmal – bitte.
Hallo
Wir haben das gleiche Problem mit Neckermann für gleiches Hotel.
Nur etwas früher. Vielleicht tauschen wir unsere Ergebnisse aus.
mfg
urban
Eva – Sammelklage wäre wirklich sinnvoll, wir sind auch von Chersonissos Kreta betroffen.
Eva, genau das selbe bei uns. Bin gespannt, was wir da erreichen können nach 6 Wochen…
Hallo Tina. Wir haben auch eine Storno-Absage nach Kreta vom 23.09 -06.10.17 bekommen.
Haette für 9 Tage 344 € gekostet, war angeblich kein Flug mit eingerechnet. Absage kam 5 Wochen nach der Buchungsbestaetigung! Unglaublich. Eine totale Frechheit von Neckarmann. lch gehe da gerichtlich gegen vor, auch wenn es mir tausende kostet. Totaler Saftladen Neckarmann Reisen. Gerne können wir Details klaeren!!!! Melde dich dann.
Hat noch jemand ein Storno zur Griechenland-Reise (mögliche Buchungszeiträume waren damals so April-Juni, Preis war ca 130-250 Euro, je nachdem wie schnell man mit der Buchung war) nach Heraklion bekommen?Thomas Cook/Neckermann Reisen?
Nach ca 1,5 Monaten kam jetzt der Brief, dass sie wegen Irrtums anfechten, da ein Mitarbeiter den Preis falsch eingegeben hätte (so wie einige von Euch in den Kommentaren schonot berichtet haben… kann da kaum an einen Irrtum glauben, da sie damals noch Angebote nachgeschoben und schön Preis erhöht haben…Und nach 1,5 Monaten stellen sie es nun fest?? NIEMALS!
Bitte um Rat/Erfahrung/Gleichgesinnte.
Danke.
Hallo, wir auch Hersonissos Palace, Kreta – haben für 8 Personen gebucht, am 09.10.16 – sechs Wochen später, genau die selbe Aussage von Thomas Cook. Das kann ja wohl nicht sein, dass immer beim gleichen Hotel für verschiedene Zeiträume etwas nicht mit eingegeben wurde. Dann müssten sie doch jede Buchung für diese Hotel sofort überprüfen und nicht erst sowohl von Neckermann, als auch dannach von Thomas Cook bestätigen. Und nicht erst sechs Wochen später die Sache anfechten, da ist doch was faul. Da werden wir wohl auch mal klagen. Gruß Nina
Hallo zusammen,
habe gestern über sonnenklar.tv eine Reise nach Gran Canaria gebucht. 4 Sterne in Maspalomas mit HP, Flug, Transfer und Zug zum Flug.. Für unglaubliche 36 € pro Person. Natürlich ist uns klar, dass es sich hier um einen Preisfehler handelt. Haben erst von sonnenklar.tv die Bestätigung bekommen und etwas später hat uns FTI die Buchungsbestätigung samt Rechnung zukommen lassen. Denkt ihr, hier wird noch etwas folgen oder ist der Preis nun fest und wir sind die Glückspilze des Jahrhunderts? :D