Eure gebuchte Reise soll ein Error Fare gewesen sein? Der Anbieter will mehr Geld oder hat die Reise einfach wieder storniert? In unserem Reisemagazin erfahrt ihr, wie eure Rechte bei Preisfehlern aussehen.
Preisfehler bei der Urlaubsbuchung – Wie ist die Rechtslage?
Unser Leser Johannes hat bei uns eine Malediven-Reise gefunden. Wie ihr wisst, wir sind nur der Vermittler und helfen euch, die besten und preiswertesten Angebote zu finden. Die Reise selbst wird dann über den jeweiligen Reiseveranstalter gebucht. Johannes hat eine Malediven-Reise zum Schnäppchenpreis von 2.188€ für zwei Personen gebucht.
Dies wurde vom Reiseveranstalter zunächst auch schriftlich bestätigt. Später berief sich der Reiseveranstalter allerdings auf einen angeblichen Preisfehler. Wegen höherer Flugkosten könne die Reise zu dem ursprünglichen Preis nicht durchgeführt werden. Unser Leser erhielt daraufhin eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€. Vorsorglich hat der Reiseveranstalter den Vertrag wegen Irrtums angefochten. Johannes wollte jetzt natürlich wissen, welche Rechte er hat und ob er den Differenzbetrag von 634€ zahlen muss.
Anwältin klärt auf – Grund für Preisfehler ist entscheidend
Grund genug für uns, Reiserechtsexpertin und Rechtsanwältin Celina Werbinsky zu befragen. Sie hat uns dazu Folgendes erklärt:
„Der Reisevertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein verbindliches Angebot gibt der Reiseveranstalter durch Veröffentlichung auf der Internetseite allerdings noch nicht ab. Das Angebot liegt vielmehr erst in der Bestellung des Kunden, die Reise zu dem auf der Internetseite des Reiseveranstalters angegebenen Reisepreis abschließen zu wollen. Mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nimmt dieser das Angebot des Kunden an und der Reisevertrag wird zu den entsprechenden Konditionen geschlossen. Das heißt, im vorliegenden Fall hat Johannes mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag zu dem im Internet angegebenen Reisepreis in Höhe von 2.188€ geschlossen. Denn der Reiseveranstalter hat dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen. Achtung: Der Reiseveranstalter hat dem Kunden hier eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€ zugesandt. Darin liegt wiederum ein neues Angebot des Reiseveranstalters, einen Reisevertrag über 2.822€ abschließen zu wollen. Johannes hat dieses Angebot jedoch nicht angenommen. Das bloße Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung.“
Kalkulationsirrtum kein triftiger Grund für Preiserhöhung
„Also: Es bleibt bei dem (ursprünglichen) Reisevertrag zu einem Reisepreis von 2.188,00 EUR. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich an den geschlossenen Reisevertrag gebunden. Es stellt sich die Frage, ob er berechtigt gewesen ist, den Reisevertrag nachträglich wegen Irrtums anzufechten. Die Anfechtung eines Reisevertrages kann nur im Einzelfall und bei Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums erfolgen.
Ein solcher Irrtum kann in Form des Erklärungsirrtums vorliegen, wenn bspw. aufgrund eines Systemfehlers in der Software die Reise zu einem falschen, da zu niedrigen, Preis angeboten wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fehler auf einem Irrtum beruht, welcher einem Verschreiben oder Versprechen gleich kommt. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Erklärende (Reiseveranstalter) zwar seine Angaben in den Computer fehlerfrei eingibt, die von ihm genutzte Software diese Daten aber auf dem Weg zum Empfänger fehlerhaft verändert. Im gegebenen Fall wurden die Preise allerdings richtig in den Computer eingegeben und auch weiter verarbeitet. Der Reiseveranstalter möchte den Vertrag anfechten, weil er die Reise aufgrund höherer Flugkosten nicht zu dem bestätigten, niedrigeren Reisepreis anbieten kann. Man spricht hier von einem sog. Kalkulationsirrtum. Ein Kalkulationsirrtum berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung des Vertrages; die Kalkulation liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.
- Speichert auf jeden Fall jegliche Korrespondenz mit dem Reiseanbieter
- Nehmt auf keinen Fall das neue Angebot an
- Lest euch genau durch, was der Veranstalter als Grund für die Preiserhöhung angibt
- Wägt ab, ob es sich um einen Irrtum handelt
- Fragt im Zweifel noch einmal bei eurem Anwalt nach und kündigt dies auch beim Anbieter an
- Seid hartnäckig, das zahlt sich in vielen Fällen aus
Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem realistischen und dem veröffentlichten Reisepreis eine nicht zu übersehene Diskrepanz liegt und vergleichbare Angebote deutlich teurer sind. Die Rechtssprechung hat eine Differenz von 2.000,00 EUR für nicht zumutbar erachtet.
Fazit: Unser Leser hat einen Reisevertrag zu dem ersten Reisepreis in Höhe von 2.188,00 EUR geschlossen. Dieser Vertrag ist für den Reiseveranstalter bindend, ein Recht zur Anfechtung bestand nicht. Der Differenzbetrag in Höhe von 634,00 EUR muss nicht geleistet werden, da kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Der Kunde kann vielmehr auf die Durchführung des Vertrages zu den ersten Konditionen bestehen.“
Leser Johannes hat Glück – Preisfehler gilt
Unser Leser Johannes hat also Glück gehabt. Er kann zum gebuchten Preis ins Paradies fliegen. Wie ihr gesehen habt, ist es aber nicht ganz leicht zu durchschauen, ob man als Kunde tatsächlich ein Recht auf den ursprünglich gebuchten Preis hat, oder nicht. Achtet in erster Linie auf die jeweilige Begründung des Anbieters dafür, warum der Preis letztendlich erhöht wurde.
Hallo,
Wenn der RV eine Zahlungsbestätigung inkl Rückzahlung eines zuviel bezahlten Betrages schickt, obwohl der Reiseteilnehmer die Restzahlung noch nicht getätigt hat (evtl. interner Buchungsfehler, da buchungsnummer korrekt ist, zu zahlender Betrag jedoch zu hoch), ist der Reiseteilnehmer dazu verpflichtet den RV darauf hinzuweisen oder kann man sich freuen, dass die Rechnung ausgeglichen ist?
Hallo Urlaubsguru,
Ich stell mich darauf ein, dass ggf die Reisekosten eingefordert werden. Gibt es sowas wie ein point of no return, ab dem dieser Fehler nicht mehr Rückgängig gemacht werden kann, zb Reise hat stattgefunden?
Danke und viele Grüße
Hallo Urlaubstante,
das ist rechtlich leider sehr schwammig. Einen konkreten Punkt gibt es da leider nicht…
Wenn du es genau wissen möchtest, solltest du vielleicht eine kostenlose Rechtsberatung konsultieren, da ich auch kein Rechtsexperte bin. :)
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo Urlaubstante,
natürlich kannst du abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Sofern der Fehler allerdings auffällt und angesprochen wird, solltest du darauf vorbereitet sein, dass die Zahlung rückgängig gemacht werden kann.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo Urlaubsguru, ich habe eine Pauschalreise über Check24 (Reisebüro) mit Schauinsland (Reiseveranstalter) gebucht. Diese Reise wurde ca. 2 Monate vor Reisebeginn auf mein Check24- Kundenkonto als „kostenlose Stornierung“, also auf storniert gesetzt. Ich war sehr froh darüber, weil ich diese Reise wegen Corona nicht mehr antreten wollte. 2 Wochen später meldet sich Check24, dass die kostenlose Stornierung nur ein Anzeigefehler war und haben die Reise wieder auf Aktiv gesetzt. Leider habe ich keine schriftliche Stornierungsbestätigung bekommen. Diese Stornierung war nur im Kundenkonto bei Check24 sichtbar, welche ich vorsichtshalber ausgedruckt habe. Wenn ich die Reise nun storniere, würden laut AGB Stornokosten anfallen. Kann ich auf eine kostenlose Stornierung bestehen? Schließlich stand es so auf meinem Kundenkonto bei Check24.
Hallo Urlaubsguru, danke für Deine Antwort. Bin auch kein Rechtsexperte, aber ich denke ohne eine Stornierungsbestätigung, werde ich keine Rechtsanspruch haben. Ich lasse es auf mich zukommen. Selber stornieren werde ich nicht (die Kosten sind mir einfach zu hoch), notfalls werde ich verreisen. Nochmals vielen Dank und liebe Grüße, Mightymike
Hallo mightymike,
aus meiner Sicht ist die Anzeige, ohne offizielle Mitteilung über die Stornierung nicht ausreichend.
Das ist zwar sehr ärgerlich, aber so wurde keine rechtlich sichere Stornierung abgeschlossen.
Da ich jedoch kein Rechtsexperte bin solltest du dich, um ganz sicher zu gehen, nochmal eine Rechtsberatung konsultieren. Dort kann man dir ein ganz zutreffendes Feedback geben.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo Urlaubsguru, wie verhält es sich denn in diesem Fall? Ich habe eine Email vom Vermittler bekommen: „Ihr Reiseveranstalter XXX hat Ihre Buchungsanfrage bestätigt. Ihre Reisebestätigung und Rechnung mit vielen wichtigen Informationen finden Sie im Anhang.“
In der Email ist der ursprüngliche Preis zu sehen. In der angehängten PDF-Datei ist plötzlich ein mehrfach höherer Preis.
Kann ich die Email als Bestätigung ansehen, und das PDF als neues Angebot?
LG
Florian
Hallo Florian,
normalerweise sind hier die Vertragsunterlagen entscheidend, die du annehmen musst. Das wäre in deinem Fall die PDF. Da PDF und Mail nicht übereinstimmen, handelt es sich i.d.R. dann um ein neues Angebot.
Dementsprechend solltest du hier vorsichtig sein.
Um ein rechtlich ganz sicheres Feedback zu bekommen, solltest du dich allerdings an eine Rechtsberatung wenden. Ich bin leider kein Rechtsexperte.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo, habe jetzt leider auch dieses Problem mit einem Error fare …
Folgendes ist passiert .
Wir waren am Samstag in einem Reisebüro , haben der netten Frau beschrieben was wir uns vorstellen und unser Budget genannt .
Bei der Suche ist sie auf ein Angebot gestoßen das unglaublich erschien . 11 Tage Ibiza AI mit Suite für 3 Personen für Gesamt 1224 € . Wir haben nicht lange überlegt und direkt gebucht . Es kam auch unmittelbar eine Mail vom Veranstalter in der ich mich für ihr Portal anmelden soll .
Darin stand auch der Preis für den wir gebucht haben ! Dienstag wurde dieser auch komplett bezahlt . Gestern kam auch das der Betrag eingegangen und verbucht wurde .
Ich habe daraufhin auch auf dem Portal nachgeschaut und plötzlich wurde mir ein Preis von über 6000€ angezeigt und die 1224 nur als Anzahlung abgezogen . Heut Nacht kam seltsamerweise ne buchungsbestätigung über den neuen Preis und was noch zu zahlen sei . Sollte mich jetzt aber wieder mit anderem Code auf dem Portal anmelden , was ich nicht mache .
Muss noch sagen das die Angestellte im Reisebüro mehrmals ihr System aktualisiert hat und immer wieder der Preis von 1224€ angezeigt wurde und sie uns auch gesagt hat das dieser Preis saved ist wenn wir buchen .
Jetzt meine Frage … Was ist bindend ?
Hallo Ralf,
sofern du eine Buchungsbestätigung über den Preis bekommen hast, zu dem du gebucht hast, ist dies bindend.
Bei der Rückmeldung mit dem teureren Preis handelt es sich lediglich um ein neues Angebot. Sofern du dies nicht annimmst, verfällt dieses.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Interessanter Artikel!
Eine Frage dazu, es heißt im Artikel:
„Das heißt, im vorliegenden Fall hat Johannes mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag zu dem im Internet angegebenen Reisepreis in Höhe von 2.188€ geschlossen. Denn der Reiseveranstalter hat dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen.“
Gilt das auch, wenn die Buchungsbestätigung aus demselben System automatisch geschickt wird, in das vorher irrtümlich falsche Preise eingegeben worden waren?
Und: Was gilt denn in so einem Zusammenhang als Irrtum? Nur ein Software-Fehler, wie beschrieben? Oder auch der Fehler eines Mitarbeiters des Reiseveranstalter, der sich ganz einfach bei der Preisangaben völlig vertan und eine 9 mit einer 6 verwechselt und dadurch einen erheblich reduzierten Preis in das System eingegeben hatte?
Viele Grüße!
Hallo Sami,
wie im Artikel beschrieben kommt ein gültiger Vertrag zu Stande, wenn die Anfrage des Kunden bestätigt wurde. Ob dies automatisch aus dem System passiert ist, aus meiner Sicht, irrelevant, da diese Gegebenheit dem Anbieter ja bekannt ist und er das Risiko bewusst eingeht.
Was den Irrtum angeht, so muss nachgewiesen werden können, dass es sich um eine falsche Eingabe handelt und der Preis eigentlich anders kalkuliert war. Ansonsten handelt es sich um einen Fehler in der Eingabe, was als Irrtum gilt.
Bitte beachte aber, dass ich hier nur meine Sichtweise darstellen kann und dies rechtlich nicht sicher ist. In konkreten Fällen solltest du bestmöglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ein rechtlich sicheres Feedback zu bekommen.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Liebe Leute, ich habe am 8.12. eine Pauschalreise gebucht (Rundreise mit anschließendem Badeaufenthalt) und am 9.12. bestätigt bekommen. Für die letzten vier Nächte der Badeverlängerung habe ich als Extra eine All-Inclusive-Verpflegung gebucht. Die schriftlichen Unterlagen des Anbieters sagten, dass dafür 89 Euro pro Person fällig werden, die in den Gesamtpreis eingerechnet wurden.
Heute bekomme ich vom RV die Mitteilung, dass ihm ein Schreibfehler unterlaufen sei und die Kosten für AI nicht 89/Person, sondern 89/Nacht/Person betragen, also 356/Person.
Bezogen auf den Gesamtpreis erhöhen sich die Kosten damit um mehr als 16 Prozent.
Der RV bietet mir nun an, auf das Ai-Paket zu verzichten und den bereits überwiesenen Betrag (2×89=178,-) zu erstatten.
Die Reise beginnt schon am 18.1.
Ich würde mich also über schnelle Hilfe freuen.
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Genannter Grund war:“wir sehen uns in Anbetracht der eklatanten Preisdifferenz dazu veranlasst, die Reisebestätigung gem. § 119 wegen eines typischen Erklärungsirrtums anzufechten …..
gestern bekam ich allerdings eine Bestätigung meiner Anzahlung mit der Erinnerung den Restbetrag von 53€ am 25.01. zu begleichen. Alles sehr sonderbar. Hoffe auf Kulanz des Reiseveranstalters, oder etwaigen Gutschein zur Verrechnung.
Hey Tanja,
gerne habe ich dir weitergeholfen! :)
Wie schon erläutert solltest du dich an eine Rechtsberatung wenden, um eine verlässliche Aussage zu bekommen. Ich kann hier leider nur Vermutungen aussprechen, da ich kein Rechtsexperte bin.
Ich vermute, dass der Zahlungsprozess automatisiert abläuft und daher die Zahlungsaufforderung automatisch an dich versendet wurde. Hier solltest du auf die Rückmeldung deiner Rechtsberatung warten, bevor du die Zahlung tätigst, oder dich nochmals an den Support wenden.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Mir ging es ähnlich. Über Opodo am Blackfriday 2 Nächte auf den Kanaren für 66€ gebucht. Bestätigung von Opodo kam sofort und 2 Tage später Bestätigung mit Rechnung vom Reiseveranstalter. Anzahlung meinerseits erfolgte sofort. Jetzt kam ein Schreiben des Reiseveranstalters, dass ein Irrtum eines Mitarbeiters vorliegt und der Reisepreis über 2000€ liegt. Getätigte Zahlungen werden erstattet. Hätte zu mindestens einen Reisegutschein über einen Betrag X aus Kulanz erwartet. Hat jemand Erfahrung? Vielen Dank im Voraus
Hallo Tanja,
der Deal hört sich tatsächlich wahnsinnig gut an! Schade, dass der Reiseveranstalter den schon geschlossenen Vertrag nun anfechten möchte.
Generell habt ihr einen rechtskräftigen Vertrag, da der Reiseveranstalter dir die Bestätigung bereits zugeschickt hat.
Er hat durchaus das Recht diesen nun aufgrund eines Irrtums anzufechten. Hier ist aber wichtig, was genau er als Grund für den Irrtum angibt. Oftmals reichen die aufgeführten Gründe für einen Irrtum nicht aus.
Da ich hier den genauen Wortlaut nicht kenne, kann ich dir leider nicht sagen, ob es sich um einen triftigen Grund handelt. Das solltest du im Idealfall von einem Anwalt prüfen lassen, der dir hier eine qualifizierte Rückmeldung geben kann.
Hartnäckig bleiben kann sich dann durchaus lohnen.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Ich habe über ein Reiseportal ein neue eröffnetes Hotel in El Gouna 1 Woche AI für 812 Euro für 2 Personen gebucht. Nun kam die Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter alle Daten sind korrekt bis auf das Hotel, dieses befindet sich mitten in Hurghada mit einer Weiterempfehlung von 56%. Der Preis für dieses Hotel entspricht aktuell 840 Euro. Das Reiseportal klärt gerade den Vorgang mit dem Reiseveranstalter. Beim Reiseportal kann ich aber sehen, dass ich immer noch im gebuchten Hotel untergebracht bin. Wie sind da die Erfahrungen mit Reiseveranstaltern? Aktuell kostet das gebuchte Hotel um die 1200 Euro. Wird der RV vom Vertrag zurücktreten oder komme ich in mein gewünschtes Hotel?
Hey Eva,
wie oben beschrieben ist die Rechtslage immer etwas davon abhängig, ob du schon eine Reisbestätigung erhalten hast.
Da du geschildert hast, dass dir der Veranstalter Unterlagen für ein anderes Hotel zukommen lassen hat, hat er deine Anfrage zu dem Deal nicht angenommen, da er dir keine übereinstimmenden Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt hat. Wenn du die Kosten für diesen Deal allerdings jetzt zahlen würdest, dann würdest du das Angebot annehmen und ihr habt einen rechtskräftigen Vertrag. Allerdings für das in den Reiseunterlagen aufgeführte Hotel.
Es ist möglich, dass der RV vom Vertrag zurücktritt, bzw. die Anfrage von dir ablehnt, da ihr noch keinen Vertrag geschlossen habt.
Möglicherweise ermöglicht er dir den Deal aus Kulanz aber trotzdem.
Aus meiner Sicht hast du aber wenig Chancen, deinen Anspruch auf das Hotel geltend zu machen. Ein Rechtsexperte bin ich allerdings auch nicht, das ist lediglich meine Einschätzung.
Wenn du Sicherheit haben willst, dann solltest du dich an eine Rechtsberatung wenden.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo, wir haben vor einer Woche eine Hotel in Bibione online über die ET Group gebucht, für 2 Erwachsene und 2 Kinder, 7 und 11 Jahre. Bestätigt wurde uns dies, das Alter konnte man in der Email allerdings nicht lesen. Die Anzahlung i. H. v. 749,60 € haben wir sofort getätigt. Durch einen Zufall haben wir die Buchung gestern abend nochmals vom Smartphone aus im Webbrowser aufgemacht und dort gesehen, dass die zwei Kinder mit unter einem Jahr angegeben waren. In der Email steht hier direkt keine Altersangabe. Dies haben wir dem Hotel dann per Email mitgeteilt und eine neue Buchungsbestätigung mit fast dem doppelten Preis bekommen. Ich habe daraufhin sofort dort angerufen, sie sagen aber, dass es eindeutig unserer Fehler bei der Buchung war und die es richtig bestätigt haben. Wenn ich nochmal versuche, über die ET Group ein Zimmer zu suchen und das Alter der Kinder angebe, wird dieses jedoch beim Drücken der ‚Suche‘-Taste sofort wieder auf 0 zurückgesetzt. Das sieht man jedoch erst, wenn man die Suche erneut aufmacht und die Anzahl der Kinder anklickt. Sind gerade total am verzweifeln und wissen nicht, was wir machen sollen… Bei wem liegt denn jetzt der Fehler? Dürfen die die Anzahlung komplett behalten, obwohl wir auch sofort storniert haben, nachdem wir die Änderung der Bestätigung erhalten haben? Lieben Dank für eine Antwort!
Hallo,habe am 2.8 über check24 eine Reise für 2 Personen nach Ägypten gebucht.1woche all in für 1144€,der Anbieter ist Neckermann.Alle anderen Anbieter bieten diese Reise für 1800-2200€ an.Dieses Angebot war auch nur ein paar minuten online deshalb habe ich natürlich sofort gebucht.Bestätigungen von check24 und Neckermann habe ich beide erhalten und auch die Anzahlung geleistet.Denke das es ein Systemfehler war,weshalb ich bisher die Füße still gehalten habe.Wann kann ich sicher sein das die Reise nicht mehr von Neckermann storniert wird weil der Fehler aufgefallen ist??Freuen uns nämlich schon riesig auf diesen Urlaub (Flitterwochen 😉)
Hey Daniela,
da die Buchung erst am 02.08. erfolgte, kann durchaus noch die Stornierung seitens Neckermann kommen. Du machst es genau richtig, indem du erstmal abwartest, ob noch etwas kommt.Genau kann man es natürlich nicht sagen, aber wenn nach zwei Wochen noch keine Bestätigung kam, könnten die Chancen sehr gut stehen, dass der Preis durch geht! :)
Liebe Grüße
Urlaubsguru
Hallo Urlaubsguru
habe Online am 26.07.19 eine Reise über Sonnenklar.tv gebucht ( Veranstalter FTI), nach Sharm El Sheikh für 10 Tage für 395€, als ich das Gebucht habe, stand beim letzten Schritte, kostenpflichtig buchen, da nehme ich an das ein Vertrag geschlossen worden ist. Am Samstag habe ich dann eine Bestätigung bekommen , aber mit einem Hotel aus der Türkei.
Habe dann bei Service angerufen, und gesagt das mein Hotel ein anders ist als gebucht habe.
Heute Montag 29.07.19 kam ein Schreiben kann die Reise kostenlos stornieren
Weis jemand ob ich auf den Preis bestehen kann und das Hotel was ich gebucht habe oder hat man da keine Möglichkeit was zu machen.
Habe von der Buchung screenshot gemacht.
viele grüße
Damit keine Rechtsberatung erfolgt:
Nehmen wir an, es wurde ein Preisfehler von Person A gebucht.
Ein 5*-Hotel mit All Inclusive für € 1,60 pro Nacht für insgesamt 10 Nächte über einen Vermittler wie z.B. Check24. Es wurde eine Rechnung und ein Voucher bereits zugesandt. Auf dem Voucher steht „THIS SERVICE IS PAYABLE BY HOTELBEDS“.
Hotelbeds ist ja kein Vermittler sondern eine Bettenbank, also kommt doch kein Vertrag mit dem Hotel sondern Hotelbeds zustande?
Wie lange muss Person A mit einer Stornierung rechnen? Kann noch am Anreisetag im Mai storniert werden, wenn die Buchung Anfang März stattgefunden hat?
Moin,
ich habe am Montag online bei einer Reisesuchmaschine einen vermeintlichen Error Fare gebucht und sofort den für mich verbindlichen Buchungsauftrag erhalten. Nun heute, Donnerstag, wurde die Reise vom Veranstalter storniert, da ein EDV-Fehler vorlag (noch bevor die Buchungsbestätigung kam). Es wurde mir ein Alternativangebot unterbreitet, welches mir nicht zusagt. Habe ich hier eine Chance oder ist der Reiseveranstalter im Recht? LG
Hallo Valerian,
zu rechtlichen Fragen kann und darf ich mich leider nicht äußern.
In meinem Artikel wird beschrieben wie es aussieht, wenn es sich um Software-Fehler handelt. (In dem Abschnitt, in dem die Rechtsanwältin aufklärt)
Dazu könnte auch der EDV-Fehler zählen, da „EDV-Fehler“ vieles bedeuten könnte. :-(
Leider gehört zu einer Error Fare Buchung sehr viel Glück.
Liebste Grüße
dein Urlaubsguru
Gestern Abend habe ich bei OPODO zwei Flüge gebucht.
Der Preis, der mir angezeigt wurde war 1899,96 Euro.
Zeuge: Frau xxxx und Screenshot
Auf der Bestätigungsmail-Mail wurden plötzlich 1964,56 Euro der Kreditkarte belastet.
Laut Ihrer Seite (siehe Screenshot) werden für Zahlungen mit der Masterdkart keine Gebühren erhoben.
Wie kommt es also zu dieser unrechtmäßigen höheren Belastung meiner Kreditkarte?
Ich erwarte eine Erstattung der zu viel berechneten Kosten von 64,60 Euro.
Noch gehe ich davon aus das es sich hierbei um einen unbeabsichtigten Irrtum ihrerseits handelt,
alles andere würde zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Frage: Kann ich hier komplett von der Buchung zurücktreten? (Irrtum/Täuschung)
Hi Chris,
deine Frage hat leider nichts mit Error Fares zu tun.
Gebühren für gängige Zahlungsmittel wie eine Mastercard zu verlangen, ist eigentlich unzulässig. Ob du von der Buchung zurück treten kannst, kann ich dir nicht sagen. Ich würde erstmal die Antwort von Opodo abwarten und dann ggf. einen Anwalt kontaktieren. Eine Rechtsauskunft darf ich dir nämlich nicht geben.
Vielleicht helfen dir diese Artikel noch weiter:
– https://www.vzbv.de/urteil/zahlungsgebuehr-bei-opodode-ist-unzulaessig
– http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wenn-kartenzahlung-extra-kostet-a-1188780.html
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo,
ich habe gestern eine Reise über Check24 gebucht. Es wurde als Angebot gekennzeichnet und kostet für 2 Personen 502€. Am Abend erhielt ich die Info, dass es ein Erklärungsirrtum ist und die Reise angefochten wird. Man kann die Reise gerne für 1700€ buchen.
Ich habe aber sowohl den Besuchungsauftrag (9:14 Uhr), als die Reisebestätigung und eine Rechnung (9:23Uh) unabhängig voneinander erhalten.
Ich denke es ist hier kein Erklärungsirrtum sondern auch ein Kalkulationsirrtum, für den ich als Kunde ja nichts kann oder?
Überlege den Fall dem Anwalt zu übergeben.
Danke für Eure Infos!
Hallo,
ich habe eine Gruppenreise gebucht. Zusätzlich habe ich hierbei noch 2 Tage Verlängerung gebucht. Im Reisebüro wurde mir ein Angebot unterbreitet und auch die Zusatzkosten für die weiteren Übernachtungen genannt.
Dieses Angebot habe ich unterschrieben (laut Dokument handelt es sich hierbei um eine „Reiseanmeldung“ – Diese Reiseanmeldung gilt vorbehaltlich der vom Veranstalter
erstellten Bestätigung, die Ihnen in den nächsten Tagen zugehen wird.).
Nun erhalte ich vom Reisebüro die Nachricht, dass nochmals zusätzlich 92€ Einzelzimmerzuschlag für eine Nacht bezahlt werden müssen.
Ist dies rechtlich erlaubt? Hätte diese Information nicht vor Unterschrift erfolgen müssen?
Vielen Dank für deine Infos.
Hey Jana,
bei der Reisebuchung handelte es sich allerdings nicht um einen Error Fare, oder?
Leider kann und darf ich dir keine Rechtsberatung geben, das solltest du am besten durch einen Anwalt prüfen lassen.
Liebe Grüße
der Urlaubsguru
Hallo Guru,
gibt es einen zeitlichen Rahmen, in dem es dem Veranstalter erlaubt ist von Vertrag zurückzutreten?
In den AGB`s konnte ich hierzu leider nichts finden.
Danke für deine Infos
Hallo Guru,
die Stornierung ist in meinem SPAM-Ordner gelandet.
Ich bitte um Entschuldigung für die unnötige Arbeit.
Ich hätte dort eher nachsehen müssen.
I
Hallo etze, das ist doch gar kein Problem :) Die Hauptsache ist, dass sich alles aufgeklärt hat. Hab einen guten Start in die Woche! Liebe Grüße, der Urlaubsguru
Hallo,
ich habe nach kurze Zeit nach Buchung meiner Flugreise über ca. Euro 180,00 eine Buchungsbestätigung mit der Buchungsnummer und ein einer E-Ticket-Nummer bekommen. Bei der Fluggesellschaft konnte ich meine Buchung einsehen.
Zwei Tage später war die E-Ticket-Nummer bei der Fluggesellschaft nicht mehr bekannt.
Von dem Buchungsportal bin ich nie über die Gründe der offensichtlichen Stornierung in Kenntnis gesetzt worden. Es gab nach der Buchung keinen weiteren Kontakt (weder schriftlich noch fernmündlich) zwischen mir und dem Buchungsportal.
Darf das Buchungsportal meine Buchung einfach so aus dem System der Fluggesellschaft entfernen ohne mir Gründe dafür anzugeben ?
Hallo etze,
das klingt sehr seltsam, zumal du die Buchungsnummer und die E-Ticket Nummer schon erhalten hast und sie auch funktioniert hat. Ich würde mich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und nachhaken, was passiert ist und ob sie dir einen Grund für die Stornierung nennen können. Bei welchem Veranstalter hast du denn gebucht? Wende dich am besten an den Kundendienst, dieser sollte in der Lage sein, die Situation aufzuklären. Total ärgerlich sowas :(
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende und hoffe, dass sich alles aufklärt.
Liebe Grüße
der Urlaubsguru