Endlich ist der langersehnte Urlaub da und dann passiert es: Ihr werdet krank oder habt einen Unfall. An Erholung und Entspannung ist jetzt kaum noch zu denken. Gut also, dass ihr euch eure Urlaubstage beim Arbeitgeber wieder gutschreiben lassen könnt! Was ihr dabei beachten müsst, erfahrt ihr jetzt.
Eine dicke Erkältung, ein gebrochenes Bein oder anderweitige Verletzungen und Krankheiten sind uns ja sowieso schon ein Ärgernis. Noch schlimmer, wenn uns eine Krankheit in der schönsten Zeit des Jahres, der Urlaubszeit, heimsucht. Ihr verbringt eure wertvollen Urlaubstage im Bett oder – noch schlimmer – im Krankenhaus, rennt von Arzt zu Arzt und von einer Apotheke zur nächsten – erholsam ist das nicht. Und genau aus diesem Grund wird es euch durch das geltende Arbeitsrecht ermöglicht, eure Urlaubstage wiederzuholen. Wie eine solche Krankmeldung im Urlaub vonstattengeht und was der Arbeitgeber in einem solchen Fall von euch verlangt, lest ihr jetzt.
Krank im Urlaub – was passiert mit dem Urlaubsanspruch?
Gesetzeslage | Urlaubsanspruch | Ausland | Versicherung
Bundesurlaubsgesetz – das sagt der Gesetzgeber
Die Rechtslage bei Krankheit im Urlaub ist klar: So heißt es in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“
Heißt im Klartext: Arbeitgeber müssen euch die Tage, an denen ihr im Urlaub krankgeschrieben seid und das mit einem Attest bezeugen könnt, gutschreiben. Seid ihr zum Beispiel an fünf Tagen von eurem 14-tägigen Urlaub krank, werden diese Tage nicht als Urlaub, sondern als Tage der Arbeitsunfähigkeit gezählt – ihr erhaltet fünf Tage Urlaub zurück.
Urlaubsanspruch bei Krankheit
Doch auch wenn die Gesetzeslage klar ist, einfach im Urlaub krank sein und danach zum Arbeitgeber gehen und die „verpassten“ Urlaubstage zurückfordern, funktioniert nicht. Ihr habt in einer solchen Situation eine Nachweispflicht, der ihr mit einem Attest vom Arzt und noch besser einer Bescheinigung, auf der eure Arbeitsunfähigkeit konkret bestätigt wird, nachkommen müsst. Heißt: Möchtet ihr euren Urlaub bei Krankheit retten, solltet ihr am ersten Tag der Krankheit zum Arzt gehen und euch diese Krankheit bestätigen lassen. Krank im Urlaub ist man nur, wenn man auch wirklich arbeitsunfähig ist, was natürlich letztendlich der Arzt und nicht der Arbeitgeber entscheidet.
Meldet eurem Arbeitgeber eure Arbeitsunfähigkeit direkt, dann seid ihr auf der sicheren Seite und habt gute Chancen, euren Urlaubsanspruch zu behalten. Übrigens: Einfach die verpassten Urlaubstage an den Urlaub dranhängen und dem Arbeitsplatz länger als abgesprochen fernbleiben, solltet ihr keinesfalls, denn auf eine eigenständige Verlängerung des Urlaubs habt ihr trotz Krankheit im Urlaub kein generelles Recht. Solch ein Verhalten kann sogar mit der Kündigung des Arbeitsvertrages enden.
Besonderheiten bei einer Krankheit im Auslandsurlaub?
Macht es einen Unterschied, ob man sich im Ausland befindet, wenn man im Urlaub krank wird? Nein! Egal, ob Urlaub auf Balkonien oder Abenteuerurlaub in Afrika – krank ist krank. Wichtig ist dabei, dass ihr euch die Arbeitsunfähigkeit auch im Ausland von einem Arzt bestätigen lasst und eurem Arbeitgeber diese Bescheinigung vorlegt. Ein häufiges Szenario, in dem sich deutsche Urlauber wiederfinden, ist eine Verletzung während eines Aktiv- oder Skiurlaubes in der Schweiz, Frankreich oder Österreich. In den genannten Ländern habt ihr es natürlich wesentlich einfacher, ein vom Arbeitgeber anerkanntes Arbeitsunfähigkeitsschreiben zu erhalten, als beispielsweise in ländlichen oder weniger entwickelten Ländern. Eine Bescheinigung ist trotzdem für das Fortbestehen des Urlaubsanspruches unbedingt von Nöten. In wenigen Fällen hat auch eine Zeugenaussage geholfen, doch darauf solltet ihr euch besser nicht verlassen!
Tipp: Auslandskrankenversicherung bewahrt vor Kosten
Eine Krankmeldung im Urlaub ist also immer mit einem Gang zum Arzt verbunden. Während die Kosten für eine Behandlung in Deutschland von eurer Krankenversicherung übernommen werden, kann es euch im Ausland schon mal passieren, dass ihr ohne Auslandskrankenversicherung auf den Kosten sitzen bleibt. Diese können, je nach Behandlung, in die Tausende gehen, sodass ich euch dringend rate, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese kostet euch nur wenige Euro und bewahrt euch vor finanziellem und – noch wichtiger – gesundheitlichem Schaden.
Die Urlaubstage bei Krankheit retten – gutes Recht oder No-Go?
Nun seid ihr gefragt – habt ihr euch schon einmal eure Urlaubstage mit einem Attest gutschreiben lassen oder habt ihr es aus Sorge um den Arbeitsplatz nicht getan? Nehmt an meiner Umfrage teil und teilt mir eure Meinung zum Thema mit!
Übrigens: Allen, die auf der Suche nach einer Reise für die geretteten Urlaubstage sind, empfehle ich einen Klick in meine aktuellen Angebote. Hier findet ihr das passende Trostpflaster für den verpassten Urlaub!