Das Horrorszenario ist perfekt: Der erste Flug hatte Verspätung, der Anschlussflug ist verpasst. Kosten über Kosten entstehen – es sei denn, ihr macht von euren Fluggastrechten Gebrauch. Welche das sind und in welchen Fällen ihr mit einer finanziellen Entschädigung rechnen könnt, erfahrt ihr hier.
Angstschweiß, Herzrasen, Panikattacken – wenn die Vorstellung eines Horrorszenarios plötzlich Wirklichkeit wird und der lang ersehnte Urlaub aus irgendwelchen Gründen ins Wasser fällt. Zwar gibt es nahezu jede erdenkliche Auslandsversicherung im Urlaub, ja, sogar eine Reiserücktrittsversicherung, die in Notfällen bereits vor Reiseantritt in Kraft tritt – doch wie sieht es aus, wenn unvorhersehbare Fälle eintreten, die nicht auf Eigenverschulden beruhen? Wer kommt beispielsweise für den Schaden auf, wenn der Flug gecancelt wird? Kann ein Flug nicht angetreten werden, verziehen sich Versicherungen gerne mal ins Hinterstübchen und lassen den Passagier im Regen stehen. Damit eure Ersparnisse nicht verloren gehen, habe ich mich mal schlau gemacht, welche Fluggastrechte euch in solch einer und anderen Miseren eigentlich zustehen. Seid gespannt, was ich herausgefunden habe!
Fluggastrechte einfordern
Urplötzlich treten unvorstellbare Szenarien ein, die dazu führen, nicht in seinen wohlverdienten Urlaub fliegen zu können. Mal streiken die Flugbegleiter, mal spielt das Wetter nicht mit, Flüge fallen komplett aus oder politische Unruhen verhindern die Einreise in das jeweilige Land. Zwar ist es kein Eigenverschulden, doch der Ärger ragt bis ins Unermessliche. In solch einer Situation stützt sich alle Hoffnung auf Versicherungen und die gesetzlichen Fluggastrechte – Hauptsache, irgendjemand kommt für den Schaden auf und übernimmt die entstandenen Kosten. Doch nicht immer kooperieren Fluggesellschaften in solchen Situationen. In welchen Fällen euch eine Aufwandsentschädigung zusteht, habe ich kurz zusammengefasst:
- Verspätung von über 3 Stunden
- Flugausfall
- Überbuchung
- Verpasste Anschlussflüge durch Verspätung
Solltet ihr Pech haben und einer dieser Fälle tritt ein, kann ich euch nur raten, auf jeden Fall von eurem Fluggastrecht Gebrauch zu machen und euch das Geld erstatten zu lassen. Schlechte Karten habt ihr allerdings, wenn Faktoren wie Unwetter, Streiks, politische Unruhen, Terror oder Vogelschlag dafür verantwortlich sind, dass ihr euren Flug nicht antreten könnt. Denn in diesen Fällen treten die Fluggastrechte leider nicht in Kraft und ihr bleibt auf euren Kosten sitzen. Wollen wir also hoffen, dass, wenn es überhaupt mal so weit kommen sollte, ihr von einem der erst genannten Szenarien betroffen seid. Doch Vorsicht: Auch, wenn euch gesetzlich eine Entschädigung zusteht, stellen viele Airlines oftmals eure Geduld auf die Probe. Macht ihr von euren Fluggastrechten Gebrauch, dauert es häufig Wochen und Monate, bis der Fall bearbeitet wird. Nicht selten landet eure Forderung sogar vor Gericht – nämlich dann, wenn ihr einen Anwalt zur Hilfe heranzieht. Ob ihr euer Geld letztendlich erstattet bekommt, ist aber selbst dann nicht sicher. Fakt ist jedoch, dass sich aus einer kleinen, eigentlich recht harmlosen Angelegenheit, ein nervenaufreibender Kampf entwickeln kann, der sich im Ernstfall, wenn ihr Pech habt, bis zu zwei Jahre hinziehen kann.
Kostenrückerstattung leicht gemacht
Da ich immer häufiger von Fällen gehört habe, die sich so lang hinauszögern, habe ich mich auf die Suche nach einer Lösung begeben, die weniger Aufwand erfordert und vor allem Nerven schonender ist. Schließlich ist es schon ärgerlich genug, dass der lang ersehnte Urlaub geplatzt ist, da will man sich nicht auch noch Monate lang mit der Kostenrückerstattung herumärgern. Bei meiner Recherche bin ich auf das Unternehmen WirkaufendeinenFlug.de gestoßen, das einem dabei hilft, innerhalb kürzester Zeit mühe- und risikolos von seinen Fluggastrechten Gebrauch zu machen und in kürzester Zeit sein Geld erstattet zu bekommen. Einzige Voraussetzung: Die Fluggastrechte müssen gewährleistet sein, sprich einer der anfangs vier genannten Fälle (Verspätung von über 3 Stunden, Flugausfall, Überbuchung, verpasste Anschlussflüge durch Verspätung) ist eingetreten. Schon erhält man bis zu 400€ – und das innerhalb von 48 Stunden. Klingt nach der perfekten Lösung, oder?
Weder Ärger noch Aufwand
Was mich an diesem Konzept besonders überzeugt, ist die Benutzerfreundlichkeit. Mithilfe einer App, die es sowohl für Android als auch für iOS gibt, kann man ganz einfach seine Fluginformationen übermitteln und im Handumdrehen erfahren, ob man Anspruch auf Entschädigung hat oder nicht. Einfach ein Foto von der Bordkarte machen und seine persönlichen Kontaktdaten eingeben, für Details zum Flug genügt eine kurze Sprachnachricht. Selbst, wenn ihr gerade in einem Funkloch steckt oder euer Datenvolumen nicht belasten wollt, könnt ihr die App nutzen. Sobald eine Internetverbindung aufgebaut wird, werden die Daten übermittelt. Und schwupps, erfahrt ihr nach nur kurzer Zeit, ob eure Fluggastrechte in Kraft treten. Falls ja, erhaltet ihr innerhalb von 48 Stunden eine Rückerstattung von bis zu 400€ von dem Unternehmen. Mit Airline, Anwalt und Co. müsst ihr euch so nicht herumärgern – das übernimmt WirkaufendeinenFlug.de für euch.
Ihr fragt euch, wo der Haken an der Sache ist? Ich kann euch beruhigen: Es gibt keinen! Das Unternehmen tritt nämlich in Vorkasse, sofern es der Meinung ist, dass euch eine Fluggastentschädigung zusteht. Das Geld holt es sich später von den Fluggesellschaften wieder. Der Vorteil für euch: Selbst, wenn sich die Airlines quer stellen und nicht zahlen wollen oder das Prozedere bis zu zwei Jahre dauert, dürft ihr euer Geld behalten. Also, wenn ihr mich fragt, ist der Ärger über einen verlorenen Flug dann nur noch halb so groß! ;-)
Seid ihr euch nicht sicher, ob eure Fluggastrechte gewährleistet sind? Kein Problem, auf WirkaufendeinenFlug.de könnt ihr unverbindlich und kostenlos prüfen lassen, ob euch eine Entschädigung zusteht. Und sogar bis zu 3 Jahre rückwirkend!
komme komischerweise bei keinem Browser weiter als zur E-Mail-Eingabe…
Ist das normal?
Hey Sarah,
wir hatten ein paar technische Probleme. Falls du mir auf der WirkaufendeinenFlug Facebook Seite schreiben willst, kann ich gerne sofort überprüfen, ob dein Fall bei uns angekommen ist und du musst die Daten nicht erneut eingeben.
LG
Kann ich nur bestätigen – habe auch meine Entschädigung für meinen verspäteten Flug von wirkaufendeinenflug vergüten lassen. War sehr freundlich und super schnell!
@Rolf Wissman: freut mich!