Horrorszenario: Der langersehnte Urlaub gleicht einem Aufenthalt im Gruselkabinett. Welchen Anspruch ihr bei Reisemängeln habt und wie ihr diesen geltend machen könnt, verrate ich euch hier.
Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude ist groß. In Gedanken malt man sich aus, wie die kommenden Tage verlaufen werden und fiebert der Anreise entgegen, ehe es endlich losgeht. Doch leider kommt es immer häufiger vor, dass genau jene Vorfreude blitzschnell getrübt wird. Nämlich dann, wenn man am Flughafen steht und der Flug storniert wird, der Transfer vor Ort nicht auftaucht oder aber das Hotelzimmer nicht annähernd dem Standard entspricht, wie er vom Reiseveranstalter angepriesen wurde. Der Ärger ist groß, die Enttäuschung vorprogrammiert und die Chance, einen entspannten und schönen Urlaub zu verbringen, gleich Null. Sollte euch einer dieser Fälle bekannt vorkommen, zeige ich euch nun eure Rechte auf, wie ihr eine Entschädigung bei Reisemängeln geltend machen könnt.
So macht ihr eure Rechte geltend
Was sind Reisemängel? | Wie mache ich Reisemängel geltend?
Vorab-Check im Internet | Welche Rechte habe ich?
Diese Reisemängel gibt es
Sobald Austattung und Leistung vom Reiseveranstalter beschrieben werden, müssen jene vor Ort auch genau der Beschreibung entsprechen. Bucht ihr beispielsweise ein Hotelzimmer inklusive privatem Badezimmer, sollte sich auf eurem Zimmer demnach auch eins befinden – sich auf dem Flur mit anderen Gästen eine Dusche zu teilen, wäre dementsprechend ein erheblicher Mangel. Öffnen euch bereits Ameisen die Tür und weisen euch den Weg zur Minibar, habt ihr es auch in solch einem Fall mit einem eindeutigen Reisemangel zu tun – es sei denn, der Reiseveranstalter hat im Vorfeld mit diesem Service geworben. Aber nun mal Spaß beiseite – findet ihr eine dreckige Unterkunft vor, werdet rund um die Uhr mit Lärm beschallt oder fühlt euch in sonst einer Art und Weise in eurem Urlaub beeinträchtigt, spricht man im Allgemeinen von Reisemängeln.
Anspruch auf Entschädigung geltend machen
Seinen Anspruch auf Entschädigung bei Reisemängeln geltend zu machen, ist leider gar nicht so einfach. Kein Reiseveranstalter gesteht gerne Eigenverschulden ein oder erstattet euch einen Teil der Reisekosten freiwillig. Auf Teufel komm raus und mit Biegen und Brechen wird sich der Prozess, eine Entschädigung bei Reisemängeln zu erhalten, über Wochen und Monate hinauszögern – und endet meist doch ohne Erfolg. Wichtig ist es daher, folgende Schritte zu beachten, um Reisemängel kenntlich zu machen:
- Meldet Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort
- Protokolliert Mängel bis ins kleinste Detail, indem ihr eine Mängelliste anfertigt
- Macht Fotos oder sogar Videos von euren Reisemängeln – nur so habt ihr später handfeste Beweise
- Sucht euch Zeugen, die über gleiche Reisemängel klagen. Wichtig: Tauscht Adressen aus!
- Handelt es sich um Flugausfall/-verspätung, lasst euch den Vorfall schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen
Vorab-Check im Internet möglich
Befolgt ihr diese Schritte, ist euch zwar immer noch keine Entschädigung sicher, doch stehen eure Chancen, den Anspruch geltend zu machen, weitaus besser. Häufig schafft es jedoch nur ein Anwalt, eine Preisminderung oder aber die volle Erstattung des Reisepreises durchzusetzen – und dieser Prozess ist mit hohen Kosten verbunden, ohne Garantie auf Erfolg. Einfacher ist es deshalb, seine Rechte vorab im Internet prüfen zu lassen. Einen kostenlosen und unverbindlichen Rechtscheck könnt ihr beispielsweise bei stress-im-urlaub.de machen. Dafür schildert ihr einfach euer Anliegen und erspart euch somit die lästige Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft.
Zusätzlich könnt ihr sogar eure Neugier stillen und euch einen Richtwert der Entschädigung errechnen lassen. Dafür gebt ihr einfach Preis und Dauer der Reise ein, wählt die Art des Mangels sowie die Dauer der Beeinträchtigung aus und schon spuckt euch das dafür vorgesehene Formular die maximale Reisepreisminderung aus. Ob ihr diese tatsächlich erhaltet, bleibt abzuwarten. Die Anspruchshöhe richtet sich dabei nach der sogenannten Frankfurter Tabelle – dort findet ihr für jeden erdenklichen Mangel eine festgelegte Prozentzahl.
Entschädigung bei Reisemängeln
Je nachdem, welche Reisemängel ihr geltend machen könnt, stehen euch eine Reisepreisminderung und Schadensersatz zu. Wovon ihr jedoch die Finger lassen solltet, sind Reisegutscheine als Entschädigung – diese sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Vor allem, wenn sie vom gleichen Reiseveranstalter ausgestellt werden, der einen bereits schon mal hinters Licht geführt hat – klingt logisch, oder?
Mit diesen Tipps solltet ihr jedoch bestens vorbereitet sein – ich hoffe natürlich, dass ihr sie trotzdem niemals in Anspruch nehmen müsst!
Unsere Reise nach Südafrika wurde 4 Tage vor
Abreise storniert mit fadenscheinigen Gründen.
Das Geld wurde zeitnah zurücküberwiesen.
Wir bestehen auf Entschädigung weil zeitnah
nichts Gleichwertiges zu finden war und wir
als Lehrer an Ferientermine gebunden sind.Be-
reits 2x haben wir das schriftlich eingefordert
und erhalten keine Antwort.Was können wir tun ?
Guten Tag waren am 15.8.2019 bis 28.9.2019 über Alltours Reisen in feuteventura Aparthotel all inklusive hätten 3 Sterne Kategorie gebucht als wir ankommen sind waren wir erstaunt denn es war nur ein 2 Sterne Hotel viele Mängel hat es auch gegeben mehrere Leute haben sich bei der Reiseleitung Beschwerd .Auch wir haben einen Beschwerdezettel ausgefüllt , den die Reiseleitung unterschrieben hat . Jetzt will uns Alltours mit 54.00 Euro Abspeise,.das ist für mich nicht in Ordnung .