Flug verspätet, Transfer verpasst – der Ärger ist groß. Doch ihr müsst nicht auf eurem Ärger und den Unkosten sitzen bleiben! Welche Entschädigung euch bei Flugverspätung zusteht und wie ihr diese geltend machen könnt, erfahrt ihr hier.

Vielflieger kennen das Dilemma zur Genüge: Ehe das elendige Warten ein Ende hat, ändert sich die Abflugzeit auf der Anzeigentafel und eine saftige Verspätung leuchtet auf. Innerhalb von Sekunden ist der Ärger groß, denn schließlich verlängert sich dadurch nicht nur die Wartezeit im Terminal, sondern verspätet sich gleichzeitig auch die Ankunftszeit am Zielort. Folge: Transfer, Termine und Co. müssen umgebucht werden, Kosten entstehen. Doch wusstet ihr, dass euch bei Flugverspätung eine Entschädigung zusteht? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, verraten wir euch jetzt.

Grundsätzlich gilt: Landet ihr mindestens 3 Stunden später als geplant, beruhend auf Eigenverschulden der Airline, steht euch gesetzlich eine finanzielle Entschädigung zu. Grundlage dieser Entschädigung, die wir euch im Folgenden genauer erklären, ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Schauen wir uns also einmal an, wie ihr von dieser Regelung Gebrauch machen könnt.

Entschädigung bei Flugverspätung

Im Flughafenterminal sitzt eine Frau auf einer Metallbank, den Kopf zum Fenster gedreht. Neben ihr steht ein großer, orangefarbener Koffer. Draußen fliegt ein Flugzeug am wolkigen Himmel.

Was tun bei Flugverspätung?

Gerade bei Pauschalreisen ist es besonders ärgerlich, wenn der Flieger Verspätung hat. Besonders dann, wenn die Flugzeiten ohnehin nicht optimal liegen und An- und Abreise gleich zwei Tage in Anspruch nehmen. Schnell stellt sich die Frage, ob auch eine Pauschalreise unter das Gesetz fällt, eine Entschädigung bei Flugverspätung auszuzahlen. Die Antwort lautet ganz klar: ja. Um eure Rechte geltend zu machen, findet ihr im Internet unzählige Beispiele für einen Musterbrief bei Flugverspätung. Wichtig ist vor allem, dass ihr euch den Verspätungsgrund von der Airline bescheinigen lasst und außerdem Belege beifügt, wie zum Beispiel Fotos, Tickets und Quittungen. Hilfreich ist es zudem immer, wenn ihr euch auch mit anderen Fluggästen austauscht und für den Notfall Kontaktdaten parat habt. Auch, wenn ihr euch im ersten Moment nicht sicher seid, ob ihr Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung habt, sind dies die ersten Schritte, die ihr in jedem Falle gehen solltet.

Anzeigetafel mit Flughäfenamen links und rechts daneben der Status. Städte wie London, Paris und Moskau. Der Status aller Flüge ist auf "CANCELED" gesetzt.

Ausmaß der Entschädigung bei Flugverspätung

Wie anfangs erwähnt, tritt die EU-Fluggastrechte-Verordnung nur in Kraft, wenn die reguläre Ankunftszeit um mindestens drei Stunden überschritten wurde. Ob euch also eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung zusteht, könnt ihr ganz einfach selbst ausrechnen. Wie hoch die Entschädigung dann im individuellen Fall ausfällt, hängt ganz von der Länge eurer Flugstrecke ab. Kurzstrecken, also Destinationen mit einer Distanz unter 1.500 Kilometern, werden bei entsprechender Verspätung mit 250€ pro Fluggast vergütet. Mittelstrecken mit einer Flugdistanz bis zu 3.500 Kilometern werden bei Flugverspätung hingegen mit 400€ Aufwand entschädigt. Bei Langstrecken ab 3.500 Kilometern wird erneut eine Unterscheidung getroffen: Bei 3-4 Stunden Verspätung stehen euch 300€ Aufwandsentschädigung zu, landet ihr mehr als 4 Stunden verspätet, dürft ihr euch über 600€ freuen. Hinweis: Wie viel Geld ihr für das Flugticket bezahlt habt, spielt hinsichtlich der Entschädigung bei Flugverspätung keine Rolle.

Flugverspaetung

Das sind eure Rechte

Nachfolgend haben wir noch mal alle notwendigen Gegebenheiten für eine Entschädigung bei Flugverspätung zusammengefasst:

  • Wann habt ihr Anspruch? Bei einer Landung mit 3 stündiger Verspätung oder mehr habt ihr Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
  • Höhe der Entschädigung: Richtet sich nach der Flugdistanz eurer Strecke.
  • Erleichtert das Vorgehen: Sammelt so viele Beweise wie möglich (Fotos, Quittungen, Bestätigung der Flugverspätung etc.)
  • Außerdem: Ihr könnt auf sogenannte Versorgungsleistungen am Flughafen bestehen, die bereits ab 2-stündiger Verspätung von der Airline zu erbringen sind. Zu beachten ist jedoch auch in diesem Fall, dass die Airline dafür Eigenverschulden an der Verspätung haben muss.
  • Ausnahme: Der Anbieter hat die Verspätung nicht selbst verschuldet (Streik, Flugsicherheitsmängel, Wetterbedingungen oder politische Instabilität)

Höhe der Entschädigung in Abhängigkeit der Dauer der Verspätung

Dauer der Verspätung pauschale Entschädigung
ab 2 Stunden kostenlose Snacks und Getränke
ab 3 Stunden Entschädigung gem. der Flugstrecke
im Falle eines Flugs am nächsten Tag Entschädigung gem. der Flugstrecke
+ Anspruch auf ein Hotelzimmer & Transport (nachträgliche Kostenübernahme)

Höhe der Entschädigung in Abhängigkeit von der Flugstrecke

Flugstrecke pauschale Entschädigung
kürzer oder gleich 1.500 km 250€
kürzer oder gleich 3.500 km innerhalb der EU 400€
länger als 3.500 km außerhalb der EU 600€

Verbraucherportale für Fluggastrechte

Euren Anspruch selbst gegen eine Airline durchzusetzen ist eine Mammutaufgabe, denn diese zahlen ungerne Entschädigungen. Viele reagieren nicht auf Forderungsschreiben und in zahlreichen Fällen ziehen sie die Flugpassagiere vor Gericht. Das würde für euch viel zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeuten, weswegen viele Betroffene auf ihre Rechte verzichten. Damit die Airlines nicht verschont bleiben, gibt es Verbraucherportale für Fluggastrechte.

Grundsätzlich arbeiten all diese Portale ähnlich. Zunächst prüfen sie kostenlos euren Fall, ob euer Anspruch gerechtfertigt ist und wie hoch die Entschädigungssumme ist. Dafür benötigen sie folgende Daten von euch:

  • Ab- und Ankunftsflughafen
  • Länge der Flugstrecke
  • Direktflug oder mit Zwischenstopp
  • Manche Portale bieten eine Flugnummer-Suche an

Für die Einschätzung und Prüfung eures Anspruchs greifen die Verbraucherportale für Fluggastrechte auf verschiedene Datenbanken zurück. Diese enthalten Informationen zu früheren Fällen, Wetterinformationen und Daten zu Flughäfen. Besteht ein Anspruch und die Erfolgschancen sehen gut aus, übernehmen die Portale euren Fall.

Bei der weiteren Vorgehensweise gibt es zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle: Zum einen gibt es Portale, die als Inkasso-Dienstleister fungieren. Sie setzen eure Forderungen durch und ziehen bei Bedarf auch vor Gericht, um eure Ansprüche durchzusetzen. Hierbei erhaltet ihr eure Entschädigung erst, wenn der Fall geklärt ist. Zum anderen gibt es Verbraucherportale für Fluggastrechte, die euch euren Anspruch auf Entschädigung abkaufen. Bei dieser Variante erhaltet ihr innerhalb weniger Tage eure Sofortentschädigung abzüglich Provision und Mehrwertsteuer. Damit ist der Fall für euch abgeschlossen und der weitere Verlauf betrifft euch nicht, auch wenn der Anspruch nicht durchgesetzt werden kann.

Urlaubsguru-Tipp: So erhaltet ihr eine Entschädigung

Unsere Empfehlung für eine Entschädigung bei Flugverspätung ist Ersatz-Pilot. Dieser Anbieter folgt dem zweiten Geschäftsmodell, das wir euch vorgestellt haben: Er kauft euch euren Anspruch ab und setzt diesen durch. Alles, was ihr dafür tun müsst, ist, die Daten rund um euren Flug anzugeben. Ersatz-Pilot teilt euch sofort transparent mit, auf welchen Betrag sich euer Entschädigungsanspruch beläuft. Diese Prüfung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.

Wenn die Durchsetzung eures Anspruchs gute Erfolgschancen hat, müsst ihr nicht warten, bis dieser durchgesetzt wurde, innerhalb von 1-3 Tagen wird euch euer Geld ausgezahlt. Im Gegensatz zu vergleichbaren Anbietern nimmt Ersatz-Pilot dafür nur 25-29% Provision.

Hier wird euch die Arbeit abgenommen und ihr erhaltet unkompliziert und schnell euer Geld.

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