Ob es nach Mallorca, Ibiza oder auch einfach für einen entspannten Strandurlaub nach Ägypten geht. Viele Reisegäste können es kaum abwarten, bis es endlich wieder in Richtung Sonne geht. Um so richtig in Urlaubsstimmung zu kommen, genehmigen sich einige Urlauber bereits vor dem Abflug ein paar alkoholische Getränke. Die einen – eventuell auch aufgrund einer vorhandenen Flugangst – etwas mehr, die anderen etwas weniger. Hin und wieder fragen sich Mitreisende berechtigterweise, wo eigentlich die Grenzen sind und welche Fluggäste der Pilot überhaupt noch mit an Bord nehmen möchte bzw. muss. Auf diese Frage habe ich nun eine Antwort für euch. :)
Amtsgericht Wedding entschied: Stark alkoholisierte Fluggäste müssen nicht befördert werden
Laut eines neuen Entscheids des Amtsgerichtes Wedding steht nun fest: Der Pilot darf sich weigern, einen stark alkoholisierten Fluggast zu befördern. Immer wieder kommt es vor, dass alkoholisierte Flugpassagiere das Bordpersonal oder auch die Mitreisenden in irgendeiner Art und Weise stören bzw. sich nicht an die Anweisungen des Personals halten. Erst neulich kam es bei einem Flug nach Riga zu einem Zwischenfall, bei dem der Fluggast zunächst eigenmächtig seinen Sitzplatz wechselte und anschließend – trotz Untersagung der Stewardess – aus einer Wodkaflasche trank, die er zuvor im Duty-Free-Shop gekauft hatte. Daraufhin wollte sie ihm die Flasche wegnehmen, weshalb es schließlich sogar zu einer Rangelei kam.
Pilot übt luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus
In Riga meldete der Pilot der Polizei diesen Vorfall und diese brachte ihn daraufhin in das Polizeirevier. Dort wurde er laut eigener Aussage nicht korrekt behandelt und er verpasste auch noch seinen Anschlussflug nach Tel Aviv. Somit forderte er von der Airline 520 Euro für ein Ersatzticket sowie Schmerzensgeld aufgrund der Behandlung auf der Polizeiwache. Vor Gericht scheiterte der Kläger allerdings, da er grundsätzlich dazu verpflichtet ist, die Anweisungen des Flugpersonals zu befolgen. Der Pilot übe eine sogenannte luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus und dürfe somit beispielsweise Reisende vom Weiterflug ausschließen, wenn diese zu stark alkoholisiert sind. Auch das Melden des Vorfalls bei der Polizei vor Ort sei rechtsmäßig.
Also lasst euch von eurem Urlaubsguru gesagt sein: Trinken ja, betrinken lieber nicht. Natürlich kennen es viele von uns, dass man sich während des Fluges oder auch schon vorher das ein oder andere Glas Sekt oder auch mal ein Bierchen genehmigt, allerdings sollte man stets darauf achten, dass man sich vor allem dem Personal gegenüber anständig benimmt. Dann haben diese nämlich sicher auch nichts dagegen, wenn man sich ein wenig auf den Urlaub einstimmen möchte. ;)
Hallo Daniel, danke für deine Einschätzung. Es freut mich, dass du bereits über diesen gerichtlichen Bescheid und den Handlungsspielraum der Piloten informiert warst.
Ich bin mir aber sicher, dass einige meiner Leser von dieser Regelung bisher noch nicht gelesen haben und sich auch über bereits lange bekannte Informationen freuen.
Was mein Interview mit Madeleine damit zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Beste Grüße, der Urlaubsguru.
DAS war schon immer so. Der einzige Unterschied ist, dass der Pax das jetzt gerichtlich bestätigt bekam. Aber sie schreiben ja auch über eine Pilotin, die in Wirklichkeit nur ein paar Stunden im Privatflugzeug gesessen ist, aber die Welt sonst nur als Passagier kennt. ;)
Erste Aufgabe im neuen jahr: bei soviel Schwachsinn gleich mal „flipboard“ wieder deinstallieren…