Eure gebuchte Reise soll ein Error Fare gewesen sein? Der Anbieter will mehr Geld oder hat die Reise einfach wieder storniert? In unserem Reisemagazin erfahrt ihr, wie eure Rechte bei Preisfehlern aussehen.
Preisfehler bei der Urlaubsbuchung – Wie ist die Rechtslage?
Unser Leser Johannes hat bei uns eine Malediven-Reise gefunden. Wie ihr wisst, wir sind nur der Vermittler und helfen euch, die besten und preiswertesten Angebote zu finden. Die Reise selbst wird dann über den jeweiligen Reiseveranstalter gebucht. Johannes hat eine Malediven-Reise zum Schnäppchenpreis von 2.188€ für zwei Personen gebucht.
Dies wurde vom Reiseveranstalter zunächst auch schriftlich bestätigt. Später berief sich der Reiseveranstalter allerdings auf einen angeblichen Preisfehler. Wegen höherer Flugkosten könne die Reise zu dem ursprünglichen Preis nicht durchgeführt werden. Unser Leser erhielt daraufhin eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€. Vorsorglich hat der Reiseveranstalter den Vertrag wegen Irrtums angefochten. Johannes wollte jetzt natürlich wissen, welche Rechte er hat und ob er den Differenzbetrag von 634€ zahlen muss.
Anwältin klärt auf – Grund für Preisfehler ist entscheidend
Grund genug für uns, Reiserechtsexpertin und Rechtsanwältin Celina Werbinsky zu befragen. Sie hat uns dazu Folgendes erklärt:
„Der Reisevertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein verbindliches Angebot gibt der Reiseveranstalter durch Veröffentlichung auf der Internetseite allerdings noch nicht ab. Das Angebot liegt vielmehr erst in der Bestellung des Kunden, die Reise zu dem auf der Internetseite des Reiseveranstalters angegebenen Reisepreis abschließen zu wollen. Mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nimmt dieser das Angebot des Kunden an und der Reisevertrag wird zu den entsprechenden Konditionen geschlossen. Das heißt, im vorliegenden Fall hat Johannes mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag zu dem im Internet angegebenen Reisepreis in Höhe von 2.188€ geschlossen. Denn der Reiseveranstalter hat dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen. Achtung: Der Reiseveranstalter hat dem Kunden hier eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€ zugesandt. Darin liegt wiederum ein neues Angebot des Reiseveranstalters, einen Reisevertrag über 2.822€ abschließen zu wollen. Johannes hat dieses Angebot jedoch nicht angenommen. Das bloße Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung.“
Kalkulationsirrtum kein triftiger Grund für Preiserhöhung
„Also: Es bleibt bei dem (ursprünglichen) Reisevertrag zu einem Reisepreis von 2.188,00 EUR. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich an den geschlossenen Reisevertrag gebunden. Es stellt sich die Frage, ob er berechtigt gewesen ist, den Reisevertrag nachträglich wegen Irrtums anzufechten. Die Anfechtung eines Reisevertrages kann nur im Einzelfall und bei Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums erfolgen.
Ein solcher Irrtum kann in Form des Erklärungsirrtums vorliegen, wenn bspw. aufgrund eines Systemfehlers in der Software die Reise zu einem falschen, da zu niedrigen, Preis angeboten wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fehler auf einem Irrtum beruht, welcher einem Verschreiben oder Versprechen gleich kommt. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Erklärende (Reiseveranstalter) zwar seine Angaben in den Computer fehlerfrei eingibt, die von ihm genutzte Software diese Daten aber auf dem Weg zum Empfänger fehlerhaft verändert. Im gegebenen Fall wurden die Preise allerdings richtig in den Computer eingegeben und auch weiter verarbeitet. Der Reiseveranstalter möchte den Vertrag anfechten, weil er die Reise aufgrund höherer Flugkosten nicht zu dem bestätigten, niedrigeren Reisepreis anbieten kann. Man spricht hier von einem sog. Kalkulationsirrtum. Ein Kalkulationsirrtum berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung des Vertrages; die Kalkulation liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.
- Speichert auf jeden Fall jegliche Korrespondenz mit dem Reiseanbieter
- Nehmt auf keinen Fall das neue Angebot an
- Lest euch genau durch, was der Veranstalter als Grund für die Preiserhöhung angibt
- Wägt ab, ob es sich um einen Irrtum handelt
- Fragt im Zweifel noch einmal bei eurem Anwalt nach und kündigt dies auch beim Anbieter an
- Seid hartnäckig, das zahlt sich in vielen Fällen aus
Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem realistischen und dem veröffentlichten Reisepreis eine nicht zu übersehene Diskrepanz liegt und vergleichbare Angebote deutlich teurer sind. Die Rechtssprechung hat eine Differenz von 2.000,00 EUR für nicht zumutbar erachtet.
Fazit: Unser Leser hat einen Reisevertrag zu dem ersten Reisepreis in Höhe von 2.188,00 EUR geschlossen. Dieser Vertrag ist für den Reiseveranstalter bindend, ein Recht zur Anfechtung bestand nicht. Der Differenzbetrag in Höhe von 634,00 EUR muss nicht geleistet werden, da kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Der Kunde kann vielmehr auf die Durchführung des Vertrages zu den ersten Konditionen bestehen.“
Leser Johannes hat Glück – Preisfehler gilt
Unser Leser Johannes hat also Glück gehabt. Er kann zum gebuchten Preis ins Paradies fliegen. Wie ihr gesehen habt, ist es aber nicht ganz leicht zu durchschauen, ob man als Kunde tatsächlich ein Recht auf den ursprünglich gebuchten Preis hat, oder nicht. Achtet in erster Linie auf die jeweilige Begründung des Anbieters dafür, warum der Preis letztendlich erhöht wurde.
Hallo,
wie verhält es sich eigentlich „rechtens“, wenn der Anbieter, in diesem Fall „Austrian Airlines“, einen Flug zu einem Preis anbietet, der technisch nicht buchbar ist? Nach Eingabe der Passagierdaten und der Kreditkartendetails, erscheint ein „Fehler-Fenster“ mit „tut uns leid, bitte versuchen Sie es später nochmal“. Tut man das, springt die Rate desselben Fluges (natürlich) in astronomische Höhe. Der Kollege in der Hotline von Star Alliance machte am selben Tag dieselbe Erfahrung mit „meinem“ Flug. Auch er konnte den Flug zu der angebotenen Rate seiner Airline nicht buchen und erhielt dasselbe Fehlerfenster. Ich habe screenshots von meinem Versuch festgehalten, nehme aber mal an, dass man sich auf nichts berufen kann?
Hallo, habe ein Angebot, welches eine 12 tägigen Aufenthalt mit 11 Nächten im hotel mit hinflug am 17.3 um 10 uhr und rückflug am 28.3 um 2.35 Uhr sowie Halbpension und flughafentransfer beinhaltet. Dieses Angebot mit 11 Nächte zum Preis von 3021 EUR wurde von mir gebucht und bestätigt. Jedoch nur der flug die Halbpension und der Transfer, aber statt 11 nächte nur 10 Nächte vom 17.3. bis 27.3.!
Ich müsste somit, entgegen dem angebot, welches ich gebucht habe, am 27. das Hotel bis 12 verlassen und hätte kein Abendessen und auch kein zimmer mehr bis zum nächsten Tag der frühmorgendlichen Abreise.
Hab ich Anspruch auf 11 Nächte gem. Angebot?
Hallo Hans,
um zu klären, wie du weiter vorgehen kannst, schaue dir bitte die Bestätigung des Veranstalters genau an. Im Fall eines Nachtflugs wie bei dir werden in der Regel auch nur die 10 Nächte berechnet, die du tatsächlich im Hotel verbringst. Da der Transfer bei deinem Nachtflug abends losgeht, buchen viele Veranstalter die Nacht nicht ein, berechnen sie aber auch nicht. Üblicherweise kannst du dein Gepäck von der Rezeption verwahren lassen und den Tag noch am Pool verbringen, bevor der Transfer dich zum Flughafen bringt. Es ist möglich, diese Nacht hinzuzubuchen, dafür fallen dann aber Mehrkosten an. Wenn die 11. Nacht in deiner Bestätigung enthalten ist, kannst du auf Leistungserbringung bestehen. Kontaktiere dafür am besten dein (Online-)Reisebüro, bei dem du gebucht hast. Wenn du über Urlaubsguru gebucht hast, wende dich bitte an customercare@urlaubsguru.de und gib deine Buchungsnummer an.
Dein Urlaubsguru-Team
Hallo, wir haben eine Reise mit Standard Zimmerm gebucht und bezahlt. Jetzt meldet sich das Reisebüro, es gäbe nur noch Superior Zimmer wo wir jeder noch 100€ nachträglich zahlen sollen, ist das rechtens? Danke für eine Antwort
Hallo Topp,
die kurze Antwort ist: Du musst den Aufpreis nicht hinnehmen.
Für die lange Antwort musst du einmal nachschauen, ob du eine Buchungsauftragsbestätigung bekommen hast oder schon gebucht und bezahlt und eine schriftliche Bestätigung erhalten hast.
Wenn du bislang nur eine Buchungsauftragsbestätigung erhalten hast, ist deine Buchung wahrscheinlich aus irgendeinem Grund nicht direkt ins System des Veranstalters durchgegangen (so etwas kann aus technischen Gründen leider immer passieren), und dabei kann es passieren, dass sich zwischen Beauftragung und manueller Nachbearbeitung Vakanzen und Preise ändern. Dieses neue Angebot musst du nicht annehmen und kannst dir einfach eine neue Reise heraussuchen. In unserer Buchungsstrecke findest du jede Menge Urlaubsangebote für die verschiedensten Orte dieser Welt, und unser Servicecenter ist dir täglich von 8 bis 22 Uhr unter der +49 2301 89 39 742 oder per Mail an service@urlaubsguru.de behilflich.
Wenn du schon gebucht und bezahlt und auch schon eine schriftliche Bestätigung bekommen hast, dann musst du den Aufpreis nicht hinnehmen und kannst auf Vertragserfüllung ohne Aufpreis oder eine adäquate Alternative bestehen. Verantwortlich für die Alternative ist dann der gebuchte Veranstalter. Das Reisebüro sollte dir aber dabei behilflich sein, eine Lösung zu finden.
Wir hoffen, dass wir dir weiterhelfen konnten, und wünschen dir schon mal einen wunderschönen Urlaub!
Dein Urlaubsguru-Team
Hallo Urlaubsguru.
Ich habe eine Pauschalreise im Internet gebucht. Ich habe die Buchungsbestätigung erhalten und die Reise auch schon bezahlt. Jetzt hat mir der Reiseveranstalter eine email geschickt mit Anfechtung des Vertrages, wegen angeblichen Tippfehler bei dem Preis. Die geben mir bis zum 14.06.2023 14Uhr zeit den neuen Preis zu bestätigen. Ansonsten wird die Buchung storniert. Es handelt sich hierbei um mehr als 2000 Euro. Was kann ich jetzt machen? Könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
ÜC
Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall. Ich habe bei dem Reiseveranstalter Coral am 9.5.24 eine Reise für 3.076 Euro gebucht, am 12.5.24 die Bestätigung erhalten, am 14.5.24 die Rechnung erhalten und die Anzahlung geleistet. Gut zwei Wochen später fällt dem Reiseanbieter auf, dass es vor meiner Buchung einen technischer Eingabefehler gegeben hat und die Reise soll nun etwa 35% bzw. gut 1.000 Euro teurer sein. Er fechtet den Vertrag an und verwendet dabei exakt all die Begriffe, die auf juristischen Seiten für den §119 BGB stehen (Kein Kalkulationsirrrtum, nur Eingabefehler; zwar zwei Wochen her, gerade aber erst bemerkt, daher unverzüglich, usw…
Dann gibt es ein Frist von gerade mal 48 Stunden, in denen man sich entscheiden soll, ob man 1.000 Euro mehr zahlt. Laut Coral hat es den Eingabefehler bei 249 weiteren Kund*innen gegeben.
Mich würde auch sehr interessieren, ob jemand anderes auch bei Coral eine Anfechtung erlebt hat (249 waren es ja nur bei dem „Eingabefehler“ hier) und ob jemand schon mal juristisch dagegen vorgegangen ist. Immerhin muss man ja seinen Anfechtungsgrund beweisen. Das hat Coral bei mir nicht getan…
Hallo,
können Sie mir sagen, wie es ausgegangen ist. Ich habe momentan fast den gleichen Fall.
VG
Hallo,
können Sie mir sagen wie es ausgegangen ist? Ich habe einen ähnlichen Fall.
Hallo, ich habe ein Hotel gebucht welches einen Preisfehler hatte. Reiseveranstalter hat mir die Eingangsbestätigung geschickt, die Buchungsbestätigung und den Hotelvoucher zukommen lassen. Ich habe Flüge und einen Mietwagen gebucht. Muss der Reiseveranstalter jetzt dafür aufkommen? Denn ohne das Hotel möchte ich dort nicht mehr hinfliegen.
Hallo.
Habe am 26.02. für Oktobet Nach Dom Rep Pauschalreise für 14 Tage p.p 1.160 Euro Gebucht.
Habe Reisebestätigung und Rechnung Bekommen
Ein Teil der Reise habe ich Überwiesen.08.03 bekam ich Ein Email. Die Mitarbeiterin hätte Einen Preisfehler gemacht.Die Reise koste jetzt 5.440 Euro.Es wird bis am 20.03 gewartet.Wenn ich mit dem Neuen Preis nicht Einverstanden bin ,gehen sie vom Vertrag raus.
Ist das Möglich?
Oder sollte ich lieber zu einem Anwalt?
Hallo,
ich habe per Telefon ein Zimmer gebucht und sollte das per email noch mal schreiben mit meinen persönlichen Daten. Auf dem Hotelportal wie auch auf deren eigene Website war nur die Rede von Parkplätzen in 250 m Entfernung und von Carport/Garage. Ich interpretierte das so, dass diese kostenlos wären, was aber so nirgendwo stand. Da mir das aber wichtig war, habe ich das in der Email explizit so gefordert: „wie telefonisch besprochen buche ich nun das Zimmer Nr. 5 für 49 EUR/Tag ohne Frühstück vom 27.12.2023 bis 01.01.2024 (5Tage) mit kostenlosen Parkplatz. Bitte um kurze Bestätigung.“
Danach bekam ich eine Bestätigung aber mit kostenpflichtigen Parkplatz und auf Nachfrage, meinte man, dass Sie gar keine kostenlosen Parkplätze hätten und dies auch nirgend stünde. Ich hätte bei der schrift. Buchung einen nicht besprochenen Vermerk gemacht. Es wäre dennoch eine verbindliche Buchung zustande gekommen und müsste laut deren AGBs 100 EUR Bearbeitungsgebühr für die Stornierung bezahlen. Die AGBs waren vor der Buchung nirgendwo einsichtig und wurde mir erst mit der Buchungsbestätigung geschickt. Sie würde mir auf 50 EUR entgegenkommen, aber eigentlich finde ich das nicht okay, weil meine schriftlich Buchungsanfrage nicht mit deren Buchungsbestätigung übereinstimmt. Aber gerechterweise stand auch nirgendwo was von kostenlosen Parkplätzen und wurde auch telefonisch nicht thematisiert. Das war ja der Grund, wieso ich dieses explizit in meine schriftlich Buchung reingenommen hatte. Was tun?
Hallo Urlaubsguru, ich buchte eine Flusskreuzfahrt Donau bei Weltenbummler am 23.1.23 und machte eine Anzahlung. Nach ca 5 Wochen am3. 3.23 erhielt ich eine Mail von meinem Reisebüro, dass durch einen Systemfehler ein falscher Reisepreis entstanden ist und wir müssen pro Person 300 Euro mehr bezahlen. Ich habe das abgelehnt, weil ich der Meinung bin, das es nicht unser Fehler war. Habe daher storniert. Wäre ich im Recht gewesen?
Hallo Urlaubsguru,
Mein Freund und ich haben eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter „Schau ins Land“ eine Reise vom 07.12.2022 – 16.12.2022 in die Dom. Rep. gebucht.
Lt Angebot haben wir uns einen Direktflug von München nach Punta Cana rausgesucht mit der Airline Eurowings Discover. Es hätte auch noch Flüge mit einer Zwischenlandung und Billigairlines gegeben, wo der Preis deutlich günstiger gewesen wäre.
1 Monat vor Abflug, haben wir eine Umbuchung seitens des Reiseveranstalters erhalten mit“Flugzeitänderung“, dass unser Flug von München über Frankfurt nach Punta Cana geht. Hier war wenigstens noch die Lufthansa angeführt. Als wir in Frankfurt ankamen, wurden wir mit der Billig Airline Smartlynx abgespeist ( FRA – PUJ).
Ich habe mich im Internet bereits etwas informiert, dass das hier ein Reisemangel ist und wir anspruch auch eine Ausgleichzahlung haben?
Ich habe mich auch schon mit dem Reisebüro in verbindung gesetzt, aber sie stellen auf stur, dass das hier keinen Reisemangel darstellt.
Als Passagier kann es meines erachtens nicht sein, eine deutlich günstigere Umbuchung inkl. Zwischenlandung und Billigairline den selben Preis, wie für eine deutlich bessere Airline sowie ohne Zwischenstopp zu verlangen?
Können Sie mir hierzu Bitte weiterhelfen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich hab über Booking.com ein Hostelzimmer in Lissabon für 5€ gebucht. Das Hostel hat mich heute beim checkin informiert, dass das ein fehler war und es eigentlich 29€ kostet. Ich könne stornieren oder den neuen Preis bezahlen und soll mich bei Booking beschweren. Booking hat dann heute eigenmächtig storniert. Neue Hostels sind viel teurer. Kann ich auf die Buchung bestehen? Da diese Systeme dynamisches Pricing einsetzen kam mir der Preis zwar sehr günstig, aber im Rahmen des möglichen vor, immerhin kostet ein Hostel was normal 12€ hat auch manchmal 50€ (gleiches Bett aber in der Hochsaison). Wenn ich storniere, muss ich immer eine Gebühr zahlen, warum gilt sowas nicht auch für Plattformen oder Unterkünfte?
Moin zusammen. Habe mit schauinsland Reisen eine Reise gebucht. Hab auch alles bekommen an Unterlagen und ein paar Stunden später kam auch die Geschichte das es ein Tippfehler beim Preis war und sie diesen Vertrag anfechten. Es waren aber mehrere Angebote ich gleichen Preisbereich drin. Dann hätten sie ja bei allen einen Tippfehler ge habt sehr komisch. Bekomme trotz der gedrehten Anfechtung jetzt noch Mails für die Reise mit Unterlagen und Daten. Lohnt es sich wegen sowas zum Anwalt zu gehen? Jemand Erfahrungen?
Hallo,
das scheint wohl dieses Jahr Masche zu sein.
Haben Ende letzten Jahres eine 8tägige Reise für 1.700€ nach Italien (2Erwachsene 1 Kind) gebucht. Nun kam eine eMail, dass es sich um einen Tippfehler der Angestellten gehandelt hätte. Der Reisepreis wäre doppelt so hoch! Hätte ein Tippfehler, nicht bereits bei der Buchungsbestätigung auffallen müssen?
Wir fanden den Preis jetzt auch nicht überdurchschnittlich günstig, da unsere vergangenen Italienreisen immer in dieser Preisklasse lagen.
Kann ich dagegen angehen, oder muss ich den Urlaub ausfallen lassen?
Hallo Freunde, ich und meine Frau haben frisch geheiratet und haben vor 3 Wochen unsere Flitterwochen Malediven in 2Monaten bei TUI gebucht und wir erhielten auch eine Bestätigung. Gestern erhielten wir eine Mail von TUI, dass uns ein falscher Reisepreis (5.200€) bestätigt wurde und es stand noch… „Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist
damit nichtig““. Wir können jetzt innerhalb 2 Wochen kostenlos stornieren oder sollen knapp 3.000€ mehr zahlen. Was sind hier meine Rechte? Warum wird mir eine Option mit „kostenfrei Stornieren“ angeboten, wenn der Vertrag eh „nichtig“ ist. Was passiert wenn ich sage nein ich mache nichts?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Hallo Xardas,
wie ist dein Fall ausgegangen?
Habe gerade das gleiche Problem trotz Reisebestätigung, Reiserechnung und sogar schon Bordkarten,
da es ein Lastminute-Angebot war.
Hallo Edi,
wenn du über Urlaubsguru gebucht hast, wende dich bitte an customercare@urlaubsguru.de und gib deine Buchungsnummer an. Dann kann unser Servicecenter den Fall prüfen. Wenn du woanders gebucht hast, wende dich mit deiner Buchungsnummer an dein (Online-)Reisebüro, die können dir weiterhelfen.
Dein Urlaubsguru-Team
Hallo Urlaubsguru,
wir haben im Januar unseren Sommerurlaub (mit 2 Kindern) nach Griechenland gebucht und uns für eine Suite mit zwei Räumen entschieden. In der Buchungsbestätigung ist Suite angegeben. Eine Anzahlung haben wir geleistet. Gestern erhielten wir vom Reiseveranstalter eine Mail, dass ein „Ausschreibungsfehler“ vorliege und unser Zimmer von Suite auf Bungalow geändert werde. In der Hotelbeschreibung ist das Bungalow deutlich kleiner und hat nur einen Raum. Können wir dagegen vorgehen? Selbst wenn wir die Reise stornieren würden, finden wir zu den Konditionen kein vergleichbares Angebot mehr mit Frühbucherrabatt o.ä. Gibt es Erfahrungen mit Downgrades?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung und sende herzliche Grüße
Anna
Hallo zusammen, ich habe ein Angebot von SKR Reisen über deren Website gebucht und bekam mit der Eingangsbestätigung eine sog. „Optionsbestätigung“. Ich müsse wissen, dass sich ein Flugaufpreis von 200 Euro ergeben habe, und ob ich dem zustimmen würde.
Wenn ich die Flüge bei Lufthansa direkt buchen würde, kosteten die knapp 400 Euro, also nichts wirklich Horrendes- mit welchen Flugkosten hat man bei SKR ursprünglich kalkuliert, frage ich mich.
Wenn ich nicht annehme, kommt kein Vertrag zustande, aber auch keine schöne Reise.
Nehme ich an, fühle mich über den Tisch gezogen, auch unschön. Vor allem könnte mir dann womöglich noch eine weitere Preiserhöhung bis Urlaubsantritt ins Haus flattern??
Gibt’s hier ähnliche Erfahrungen mit SKR Reisen?
Grüße aus NRW
Anne
Hallo, Ich habe folgenden Fall zu berichten vielleicht können sie mir helfen.
Ich habe am Montag eine Pauschalreise bei Ltur gebucht. Zwei Wochen Mexiko mit Hotel und Flug für 1463€ pro Person.
Flug Frankfurt – Cancun. Habe ganz normal über ltur Kundenservice am Telefon gebucht. Kurz darauf kam auch schon die Rechnung und alle Unterlagen einschließlich Buchungscode für Condor ect. für mich schien alles in Ordnung und freute mich über ein gutes Angebot das ich ergattern konnte. Da die Freude groß war habe ich mir dann noch extra Sitzplätze bei Condor gegönnt. Zweimal Premium für den Hinflug und zweimal Business für den Rückflug.(Eine Überraschungen für meine zukünftig Frau da es unsere vorgezogene Hochzeitsreise werden soll). Also bei Condor mit dem Buchungscode eingeloggt und für den Hinflug und Rückflug ein Upgrade mit Sitzplatz Reservierung usw. gemacht. Auch dieses mal wieder alles ok. Bestätigung und Rechnung ect. erhalten. Heute habe ich dann nochmal bei Ltur angerufen weil meine Rail&Fly Tickets noch nicht da waren. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte nur die müssten im Anhang der ersten Rechnung sein, aber sie würde mir die Unterlagen nochmals zusenden. Als ich dann die erneuten Unterlagen öffnete traf mich fast der Schlag, nun waren aus meinen ursprünglichen 2926€ plötzlich 4546€ geworden. Ich habe natürlich darauf hin sofort nochmal mit Ltur telefoniert um die Sache klar zu stellen. Da wurde mir so nebenbei mitgeteilt, dass es wohl am Wochenende zu einem Systemfehler kam und so die Preise für die Flüge falsch gewesen sind. (Da ich aber aus dieser Rechnung für eine Pauschalreise gar keine Einzeln aufgeführten Preise sehe, kann mir ja nicht vorgeworfen werden das es ein Error ist)
Ich würde noch ein eine email diesbezüglich bekommen wo ich entweder den neuen Preis akzeptieren könnte und wenn nicht Ltur vom Vertrag zurücktreten könnte. Ich bin echt stinksauer. Habe auch gleich eine Email an den Kundenservice von Ltur geschickt, dass ich nicht einverstanden bin mit dem neuen Preis und sie mir wieder eine Rechnung mit dem ursprünglichen Preis schicken sollen. Für den Fall das sie nicht kulant mit diesem Vorgang umgehen habe ich ihnen zusätzlich und vorsichtshalber gleich noch die Rechnung von Condor für die bezahlten Sonderleistungen in Höhe von 1800€ geschickt die sie mir natürlich dann erstatten müssen. Ich bin echt gespannt wie Ltur nun weiter verfahren wir. Was soll ich machen? Eine Antwort von Ltur habe ich noch nicht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Update: Ltur besteht auf ihr Recht der Anfechtung! Ein echt trauriger Verein! Ich weiß jedenfalls wenn ich in Zukunft meide!
@Andreas…kannst du uns bitte ein Update geben, wie sich LTUR verhält?
Hallo zusammen. Ich habe 7 Tage jugendherberge gebucht. In der buchungsbestätigung wurde aufgelistet : Beispiel.
2 Erwachsene 500€
1 Kind 200€
In der Summe stand dann, zu zahlender Betrag: 300€. Also das Kind wurde in der Summe nicht berücksichtigt. Ich bin dann davon ausgegangen das ich 300€ zahle. Bei Abreise wollte man dann 700€ haben. Es sei ein Fehler von denen im System passiert und ich müsse die 700€ zahlen. Stimmt das? Wenn das System einen Fehler macht ist das doch nicht meine Schuld. Ich weiß ja nicht warum das Kind in der Summe nicht drin ist. Hätte ich nachfragen müssen? LG Uwe
Hallo Urlaubsguru, ich habe ein Problem. Ich habe bei Holidaycheck eine Reise gebucht bei TUI incl. Flex Tarif. Nachdem ich die Bestätigung von TUI bekommen habe war der Tarif nicht mehr dabei. Ich habe aber bereits die Anzahlung plus die Gebühren für den Flextarif separat überwiesen. Was kann ich jetzt tun? Ich habe es ja schriftlich dass ich den Tarif mit gebucht habe. Wenn ich jetzt stornieren wollte müsste ich 40 % Stornokosten zahlen. Heike
Hallo Urlaubsguru,ich habe eine Ai Reise nach Malle für Ende September gebucht.Habe die Reisebestätigung und Rechnung erhalten und die Anzahlung getätigt.4 Tage später bekomme ich eine E-Mail von Tui :Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist damit nichtig. Könne Sie mir da Tipps geben? mfg.Marc
Hi Leute, ich habe gestern über CHECK24 einen 14 tägigen Hotelaufenthalt auf einer griechischen Insel für 1€ gebucht und sofort eine Buchungsbestätgung sowie Hotelvoucher ( auf dem der Preis nicht steht ) erhalten. Der Euro wurde auch schon abgebucht. Mir ist schon klar dass das n Fehler ist, ich habs eigentlich nur spaßeshalber gebucht. Was mach ich wenn sich niemand bei mir meldet ? :)
Servus, Wie ist das ausgegangen?
Ich hab gerade auf booking genau wie du spaßeshalber für 7 Euro ein Wellness hotel in südtirol für eine Suche gebucht.
Magst ma bitte direkt berichten?
LG
Hallo Urlaubsguru,
ich habe über ein Touristenbüro ein Hotel in Österreich gebucht. Ich habe eine Reservierungsbestätigung bekommen. Der Preis für zwei Zimmer liegt in der Bestätigung bei 2.005€.
Da das Hotel nach 14 Tagen die Anzahlung noch nicht auf meiner Kreditkarte belastet hat, habe ich beim Touristenbüro nachgefragt. Diese sagten, dass ich mich direkt mit dem Hotel in Verbindung setzten soll, da diese das Hotel ja nur vermittelt haben.
Das Hotel teilte mir mit, dass der Preis beim Touristenbüro nicht mit dem Preis des Betriebes übereinstimmt.
Mir wurde daraufhin per E-Mail ein „korrektes“ Angebot unterbreitet. Wir sollen nun 2.982€ zahlen.
Unter der EMail wurde noch geschrieben: „Es tut uns leid, dass der technische Fehler, der außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, passiert ist. Sollten Sie unser Angebot trotzdem annehmen, freuen wir uns auf Ihren Besuch im nächsten Winter.“
In den AGB des Touristenbüro steht, dass der Vertrag durch Bestätigung des Touristenbüros zustande kommt.
Ich würde sagen, dass ich einen verbindlichen Vertrag geschlossen habe und auf den bestätigten Preis bestehen kann. Ist das richtig?